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50/2004



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Newsticker 50/2004 vom 11.12.2004



Arbeitsrecht - Recht auf Teilzeit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil zum Az. 9 AZR 636/02 entschieden, dass der Arbeitgeber dem Wunsch seines Arbeitnehmers nachzukommen hat, wenn dieser seine Vollzeit-Tätigkeit auf eine Teilzeit-Tätigkeit reduzieren möchte. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber nur in den Fällen das Recht, den Wunsch auf Reduzierung der Arbeit zurückzuweisen, wenn er zuvor nachweisbar intensiv, letztlich aber erfolglos, nach einer Ersatzkraft gesucht hat, welche die durch die Teilzeit verbleibende Arbeit erledigt.

Bereits mit newsticker 49/2004 vom 04.12.2004 hatte sich das Team von RECHTLEGAL mit einer weiteren Entscheidung zur Teilzeit-Beschäftigung befasst.



Telekom - Telefonverkauf untersagt

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat der Deutschen Telekom vorläufig verboten, einige ihrer Telefone zu verkaufen. Bei diesen Telefonen handelt es sich um preiswerte Geräte, bei denen technisch die Möglichkeit fehlt, mittels "call-by-call" Vorwahlen über preiswerte Telekom-Konkurrenten zu telefonieren.



Straßenverkehr - Änderung des Bußgeldkataloges

Angaben des Auto Club Europa (ACE) zufolge sind für die Jahresmitte 2005 Änderungen im Bußgeldkatalog geplant. Dies betrifft vor allem den ungenügenden Sicherheitsabstand beim Auffahren auf den Vordermann. Geplant ist eine deutliche Erhöhung des Bußgeldes wie auch eine Verschärfung des Fahrverbotes, dessen Dauer von einem auf bis zu drei Monaten steigen soll.



Steuerrecht - Vordruck EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) gekippt

Die Finanzministerkonferenz hat sich dem Druck aller Betroffenen gebeugt und den sogenannten EÜR-Vordruck in 2004 für nicht anwendbar erklärt. Ursprünglich sollten Unternehmen ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung bereits ab dem 01.01.2004 nicht mehr formlos erstellen dürfen, sondern einen amtlichen Vordruck benutzen. Dieser Vordruck war von Beginn an in der Kritik als viel zu kompliziert und unverständlich. Dennoch beharrte das Bundesfinanzministerium (BMF) auf diesem Formular, wollte lediglich bei Kleinunternehmern mit einem Jahresumsatz bis zu maximal EUR 17.500,- eine Ausnahme machen.

Bis Ende 2004 soll in der verbleibenden Zeit ein neues, wesentlich einfacheres Formular erarbeitet werden, das ab Beginn 2005 gelten soll. Ob es hierzu kommt, bleibt abzuwarten, jedenfalls hat das Team von RECHTLEGAL hieran seine Zweifel. Dann verbliebe es auch im Folgejahr bei der bisherigen, also einfachen und formlosen Einnahme-Überschuss-Rechnung.



Kartellrecht - Klage gegen Fusion Sony-BMG

Die Impala, der Zusammenschluss vieler unabhängiger Plattenfirmen, hat bei dem Europäischen Gericht Klage gegen die Fusion der Musikunternehmen BMG und Sony erhoben. Zuvor hatte die Europäische Kommission diese Fusion ohne Auflagen gebilligt, obwohl Impala darauf hinweist, dass die damit stattfindende Konzentration des weltweiten Musikmarktes auf dann nur noch vier große Wettbewerber schädlich sei.



Klarstellung - Haftung von Kindern für Schäden an Kfz

In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) zum Az. VI ZR 335/03 - 365/03 ausgeurteilt, dass bereits Kinder im Grundschulalter für Schäden, die sie an parkenden Autos verursachen, haftbar gemacht werden können.

Mit diesem Urteil hat der BGH klargestellt, dass die seit 2002 geltende gesetzliche Neuregelung, nach der Kinder bis zu ihrem zehnten Geburtstag nicht für Unfälle mit einem Kfz verantwortlich gemacht werden können, nur für Unfälle mit fahrenden Autos gilt, nicht aber für Unfalle mit abgestellten Kfz.

Der BGH führt in den Urteilsgründen aus, der Gesetzgeber habe mit der Neuregelung Kinder vor den Haftungsrisiken im fließenden Verkehr schützen wollen, insbesondere wegen der für sie bestehenden Unübersichtlichkeit der Verkehrsabläufe. Dieses Haftungsprivileg stehe Kindern im Umgang mit nicht bewegten Kfz daher nicht zu.



Verkehrszentralregister - Punkteregelung

Mit Wirkung vom 01.02.2005 an wird es nicht mehr möglich sein, durch das Einlegen von Einsprüchen und Rechtsmitteln gegen mit Punkten bewährte Verkehrsverstöße deren zeitnahe Eintragung zu verhindern. Bislang war es in der Vergangenheit nicht unüblich, bei solchen Verkehrsverstößen Einspruch einzulegen, um die Rechtskraft des Bescheides hinauszuzögern. Oft konnte hierdurch erreicht werden, dass während dieses Verfahrens die Zwei-Jahres-Frist endete, nach deren Ablauf Altpunkte gelöscht werden. Dann hatte zwar der Verkehrssünder Punkte für die neue Tat "auf seinem Konto", jedoch waren die alten Punkte durch Zeitablauf gelöscht. Diese Vorgehensweise, seit langem bereits in der Kritik, ist nunmehr ersatzlos weggefallen.


Unser abschließender Tipp: Unter Aktuelles-News bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Recht und Wirtschaft in diversen Rubriken, dazu unsere Urteilssammlung wie auch recht(lich) Kurioses.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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