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Newsticker 51/2004 vom 17.12.2004
Internet-Kredite - Widerrufsrecht
Durch die Einführung des "Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen" (Anmerkung des Teams von RECHTLEGAL: Wollte der Gesetzgeber die Verordnungssprache nicht vereinfachen?) ermöglicht der Gesetzgeber denjenigen Verbrauchern, die Kreditverträge über das Internet abschließen, bessere Rechte, im wesentlichen ein 14tägiges Widerrufsrecht. Dieses entspricht dem bereits bekannten Widerrufsrecht für Kreditverträge, abgeschlossen per Post oder per Fax.
Auch müssen dem Verbraucher wichtige Informationen nachweisbar übermittelt werden, nämlich Vertragsmodalitäten, Kündigungsfristen und Zinssätze. Nach Erhalt dieser Informationen besteht das 14tägige Widerrufsrecht. Sind dem Verbraucher nicht alle diese Informationen zugegangen, besteht sein Widerrufsrecht zeitlich unbefristet.
Arbeitsrecht - Sicherung des Gehaltes bei Altersteilzeit
Mit Wirkung ab dem 30.06.2004 hat der Gesetzgeber das dem Arbeitnehmer während der Altersteilzeit zustehende Gehalt insolvenzsicher gestaltet. Zum Hintergrund: Bei der Altersteilzeit arbeitet der Mitarbeiter in der ersten Hälfte der zwischen ihm und Arbeitgeber vereinbarten Altersteilzeit zu verminderten Bezügen (meist 70% des letzten Bruttogehaltes). In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitnehmer nicht mehr, bekommt sein Gehalt aber weiter gezahlt.
Um Schäden zu vermeiden, wenn der Arbeitgeber insolvent wird, ist dieser durch den neu eingeführten § 8 a Altersteilzeitgesetz verpflichtet, den Gehaltsanspruch des Arbeitnehmers insolvenzsicher zu gestalten. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer gegen das Insolvenzrisiko abzusichern und ihn hierüber zu informieren. Ist der Arbeitgeber hierzu nicht bereit, kann ihn der Arbeitnehmer auf Erbringung einer solchen Sicherheit in Form von beispielsweise Wertpapieren, Bürgschaften oder Geld, vor den Arbeitsgerichten verklagen.
Gerichte - Schriftsätze per Mail
Sowohl beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wie auch beim Bundesfinanzhof in München können jetzt Schriftsätze und sonstige Dokumente in elektronischer Form vorgelegt werden. Die entsprechende Software kann im Internet heruntergeladen werden.
Achtung: Nur bei diesen beiden Gerichten besteht die Möglichkeit, auf elektronischem Weg Schriftsätze einzureichen, bei sämtlichen anderen Gerichten nicht. Es kann nur schärfstens davor gewarnt werden, insbesondere in Angelegenheiten, in denen kein Anwaltszwang besteht, Klagen bei Gericht nicht auf dem klassischen Wege (Post, Fax oder Bote) einzureichen. Die unwirksame Einreichung von Schriftsätzen auf dem elektronischen Wege führt schlimmstenfalls dann zum Prozessverlust, wenn etwa Fristen durch elektronischen Versand nicht gewahrt worden sind.
Kartellrecht - Millionenstrafe wegen Preisabsprache
Die EU hat gegen die BASF, die niederländische Akzo Nobel NV wie auch gegen die belgische UCB SA wegen unerlaubter Preisabsprachen im Markt für Tier-Vitamin-Präparate Geldbußen in Höhe von insgesamt fast EUR 70 Millionen verhängt.
Arbeitsrecht - Verfall von Urlaubstagen
Immer mehr Arbeitnehmer lassen die ihnen zustehenden Urlaubstage nach einer Untersuchung des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Institutes der Hans-Böckler-Stiftung verfallen. Im Durchschnitt habe 2004 jeder Arbeitnehmer auf etwa 2,2 Urlaubstage freiwillig verzichtet, um hierdurch den eigenen Arbeitsplatz nicht zu gefährden.
In diesem Zusammenhang weist das Team von RECHTLEGAL darauf hin, dass Urlaub aus dem aktuellen Jahr grundsätzlich bis spätestens 31.03.2005 genommen werden muss, anderenfalls verfällt er. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge andere Fristen vorsehen oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell eine abweichende Regelung nachweisbar treffen.
Internationales Arbeitsrecht - Frankreich erhöht Wochenarbeitszeit
Frankreich hat die 35-Stunden-Woche abgeschafft. Dies ermöglicht es den Tarifparteien, flexible Arbeitzeiten auszuhandeln. Hierbei sind sie hinsichtlich der Höhe der wöchentlichen Arbeitszeit relativ frei, einzig nach oben begrenzt durch die innerhalb der EU maximal erlaubte wöchentliche Arbeitszeit. Diese beträgt, man mag es kaum glauben, 48 Wochenstunden!
Unternehmen - Insolvenzen angeblich rückläufig
Nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes wird die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in 2004 zurückgehen, wenn auch nur so geringfügig, dass das Team von RECHTLEGAL nicht von einem Rückgang, eher von einer Stagnation auf hohem Niveau reden würde. 39.000 Insolvenzen in 2004 stehen lediglich etwa 300 mehr im Vorjahr gegenüber.
Glaubwürdigkeit - Parteien weltweit korrupt?
Eine Umfrage der Transparency International (TI) hat ergeben, dass politische Parteien weltweit als die korruptesten Institutionen überhaupt angesehen werden. Auf einer von 1 - 5 reichenden Notenskala der Korruption erhielten die Parteien keine besseren Werte als 3,5, die schlechtesten Werte lagen insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern bei bis zu 4,9. Selbst in Industriestaaten wie Japan (4,3), Frankreich (4,1) und Deutschland (3,9) fiel das Ergebnis der Umfrage deutlich aus.
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