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01 + 02/2005



aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Newsticker 01/2005 und 02/2005 vom 11.01.2005



Maut - BGL-Beschwerde gegen Toll Collect

Der deutsche Spediteurverband BGL hat gegen den Mautbetreiber Toll Collect Beschwerde beim Bundeskartellamt eingelegt. Begründet wird diese Beschwerde durch den BGL mit den vertraglichen Haftungsbeschränkungen, welche Toll Collect auf insgesamt lediglich EUR 12.500.- für Fehler im Mautsystem beschränkt hat.

Der BGL argumentiert, dass diese Summe nicht ansatzweise ausreicht, da bedingt durch Fehlfunktionen im Mautsystem Vertragsstrafen der betroffenen Speditions- und Fuhrunternehmen bis in Millionenhöhe denkbar sind. Das Team RECHTLEGAL berichtet weiter.



Mobilcom - UMTS-Milliardenklage

Mobilcom hat die bereits angekündigte Milliardenklage, von der es noch Ende letzten Jahres hieß, sie werde nicht eingelegt, nunmehr doch erhoben. Mit dieser Klage will Mobilcom klären, ob im Rahmen der Versteigerungen der UMTS-Lizenzen in der Jahresmitte 2000 Mehrwertsteuer angefallen ist oder nicht.

Hintergrund: Mobilcom fordert knapp 1,2 Mrd. Euro Umsatzsteuer aus dem seinerzeitigen Kaufpreis von fast 8,5 Mrd. Euro zurück.



Arbeitsrecht - Kündigung wegen unerlaubten Internet-Surfens

Über die Thematik des nicht erlaubten Internet-Surfens am Arbeitsplatz hat das Team von RECHTLEGAL in der Vergangenheit bereits mehrfach berichtet, insbesondere über mehrere divergierende Entscheidungen der verschiedenen Arbeitsgerichte.

Nunmehr hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zum Az. 7 Sa 1243/03 entschieden, dass das Surfen im Internet eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigt, auch nicht beim Surfen auf "einschlägigen" Seiten.

Voraussetzung für eine fristlose Kündigung sei entweder, so das LAG Rheinland-Pfalz, dass dem Arbeitnehmer schriftlich generell verboten sei, während der Arbeitszeit privat zu surfen, oder aber nach einem einschlägigen Vorfall diesem eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung erteilt werde.



Bußgeldbescheide - Neue Regelung zur Verjährung

Mit Wirkung ab dem 01.02.2005 sind die Regelungen zur Rechtskraft von Bußgeldbescheiden im Straßenverkehr geändert worden. Ab diesem Datum verjähren solche Ordnungswidrigkeiten ab dem Tag der Ordnungswidrigkeit in zwei Jahren, nicht wie bislang ab dem Tag der Rechtskraft.

Bisher begann der Lauf der Verjährung nicht mit dem Tattag, sondern erst mit der Rechtskraft einer Entscheidung. Dies hatte dazu geführt, dass Betroffene oftmals Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheide eingelegt haben, um den Beginn der Rechtskraft hinaus zu zögern.

Hintergrund: Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verjähren in zwei Jahren ab deren Eintragung. Durch geschickte Vorgehensweise und verzögerliche Taktik beim Einlegen von Rechtsbehelfen gegen Bußgeldbescheide konnten so Altpunkte verjähren, bevor die Punkte wegen des aktuellen Verstoßes neu eingetragen wurden.

Diese Regelung gilt zukünftig nicht mehr, worauf das Team von RECHTLEGAL an dieser Stelle bereits kürzlich hingewiesen hatte. Bei Bußgeldbescheiden vor dem 01.02.2005 kann dennoch die Rechtskraft, wie bislang auch, noch hinaus gezögert werden.



Kfz - Schadenersatz bei Dachlawine

Das Amtsgericht Kronach hat zum Az. 2 C 260/03 geurteilt, dass derjenige, der vor einem Haus mit einem stark schneebedeckten Satteldach sein Kfz abstellt, den durch eine abgehende Dachlawine entstehenden Schaden am Kfz selber tragen muss. Begründet wird dies durch das AG Kronach damit, der Kfz-Führer hätte die Gefahr bereits beim Nach-oben-Schauen erkennen müssen. Die Argumentation des Kfz-Führers, den Schaden habe der Hauseigentümer zu tragen, schließlich habe er keine Schneefanggitter oder Warntafeln aufgestellt, ließ das Amtsgericht nicht gelten.



Warnung vor Radarkontrollen - Bußgeld

Das Saarländische Verwaltungsgericht hat die ständige Rechtssprechung zur Warnung von anderen Verkehrsteilnehmern vor Radarkontrollen bestätigt. Das Aktenzeichen liegt leider nicht vor. Wer andere Verkehrsteilnehmer vor Radarkontrollen warnt, muss - wie bislang auch - mit erheblichen Bußgeldern rechnen.



Mietrecht - Angebot zur Kündigung

Ein unvorsichtiger Vermieter hat seinem Mieter unbeabsichtigt zur vorzeitigen Entlassung aus einem langfristigen, noch mehrere Jahre gültigen Mietvertrag verholfen. Nachdem Mieter und Vermieter einige Probleme miteinander hatten, hat letzterer dem Mieter schriftlich geraten, sich doch lieber eine neue Wohnung zu suchen. Dies tat der Mieter und stellte hiernach seine Mietzahlungen an den Vermieter ein, der diese daraufhin einklagte.

Das Amtsgericht Bonn hat zum Az. 18 C 179/00 entschieden, dass die Aufforderung des Vermieters ein wirksames Angebot darstellt, den Mietvertrag einvernehmlich aufzuheben, den der Mieter durch die Neuanmietung einer anderen Wohnung angenommen habe. Folglich könne der Vermieter auch keinen Schadenersatz wegen entgangener Mieteinnahmen fordern.



Leere Kasse - Leere Reifen

Mehrfach durch die Presse gegangen ist die Praxis der Stadt Bremerhaven, bei Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Gebühren die Fahrzeuge der säumigen Zahler stillzulegen. Jedoch setzt Bremerhaven hierzu nicht Parkkrallen ein, sondern sogenannte Ventilwächter, die anstelle des serienmäßigen Reifenventils aufgesetzt werden. Bewegt der säumige Steuerzahler sein Kfz dennoch, entweicht innerhalb kurzer Fahrstrecke die gesamte Luft aus dem Reifen.

Das Team von RECHTLEGAL wartet bereits gespannt auf erste Urteile, wenn ein säumiger Zahler den Ventilwächter nicht bemerkt und aufgrund des schleichenden Plattfußes in einen Unfall verwickelt wird, ebenso wie auf Urteile zu der Frage, ob das Vorgehen der Stadt Bremerhaven legal ist, die Ventilwächter nicht nur einzusetzen, wenn Kfz-Steuer nicht gezahlt wird, sondern auch bei anderen Abgaben.

Ob die Stadt Bremerhaven zudem in den Handel mit gebrauchten Reifenventilen einsteigt, ist aktuell noch nicht bekannt.



Steuerausfälle - Verkauf der Goldreserven

Bundesfinanzminister Eichel will in 2005 einen größeren Teil der Goldreserven der deutschen Bundesbank verkaufen, im wesentlichen um Steuermindereinnahmen auszugleichen. Um welche Menge der insgesamt etwa 3.400 Tonnen Goldreserven es geht, ist noch nicht bekannt, ebenso wenig, ob die Bundesbank diesem Verkauf zustimmt. Immerhin gibt es in deren Vorstand erhebliche Bedenken hiergegen.



Wirtschaftsstandorte - Deutschland leicht verbessert

Das Psephos-Institut hat im Auftrage des Handelsblatts Manager aus Europa zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen europäischen Staaten befragt. Hierbei hat Deutschland den noch 2003 belegten letzten Platz an Italien abgegeben und liegt mit einer Note von immerhin 2,9 zusammen mit Frankreich auf einem Platz im Mittelfeld. Führend ist weiter unangefochten Großbritannien.



China - erhebliches Wirtschaftswachstum

Auch wegen des Umstandes, dass Ausländer mehr als 60 Mrd. Euro in die chinesische Wirtschaft investieren, geht China von einem Wirtschaftswachstum von mindestens 9% in 2005 aus.

Das Team von RECHTLEGAL hält dies für positiv und hofft, dass China mit den erheblichen Mehreinnahmen die Einhaltung der Menschenrechte besser sichern kann als bisher.



Emissionsrechte in Deutschland - Handelsbeginn

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat den mehr als 1.000 von der Regelung betroffenen Unternehmen die sogenannten Kohlendioxid-Zertifikate zugeteilt für insgesamt jährlich knapp 500 Mio. Tonnen CO2. Ist der Schadstoffausstoß eines Unternehmens größer, muss es Zertifikate nachkaufen, bei geringerem Ausstoß kann es überschüssige Zertifikate weiter verkaufen. Der Marktpreis liegt aktuell bei knapp EUR 10.- je Zertifikat pro Tonne CO2.



Wettbewerbsrecht - EU-Auflagen gegen Microsoft

Das Europäische Gericht Erster Instanz hat die Auflagen der EU-Kommission gegen Microsoft bestätigt. Danach darf Microsoft in Europa das Betriebssystem Windows in Zukunft nicht mehr mit dem Media Player ausstatten und muss zusätzlich einige Schnittstellen-Software für Konkurrenten offen legen.

Hintergrund: In der Vergangenheit war gegen Microsoft ein Bußgeld von fast 500 Mio. Euro verhängt worden, welches zwischenzeitlich auch unter Vorbehalt gezahlt worden ist. Der diesem Bußgeld zugrunde liegende Vorwurf lautete, wie bei Microsoft bekannt und üblich, das Unternehmen habe seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt.



Zu guter Letzt

Ein Schweizer ist von einem australischen Gericht zu einer Geldstrafe von 4.000.- australischen Dollar, entsprechend mehr als EUR 2.000.-, verurteilt worden. Der Schweizer hatte entgegen den strengen australischen Importrichtlinien - wahrscheinlich aus Unwissenheit - versucht, eine nicht australische Salami auf den fünften Kontinent einzuschmuggeln.

Rechnet man dieses Bußgeld auf eine durchschnittliche Salami um, dürfte deren Scheibenpreis erheblich über Austern und knapp unter Trüffel liegen.


Unser abschließender Tipp: Unter Aktuelles-News bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Recht und Wirtschaft in diversen Rubriken, dazu unsere Urteilssammlung wie auch recht(lich) Kurioses.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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