
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Newsticker 04 und 05/2005 vom 07.02.2005
Arbeitsrecht - Rückforderung von irrtümlichen Zahlungen
Das Bundesarbeitsgericht hat zum Az. 4 AZR 417/03 geurteilt, dass irrtümliche Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer so lange zurückgefordert werden können, bis diese Zahlungen zur betrieblichen Übung werden. Voraussetzung hierfür ist die Erkennbarkeit der Zahlungen als betriebsüblich durch den Arbeitnehmer.
Im entschiedenen Fall hatte eine Druckerei ihren Arbeitnehmern Pausengelder, die bereits 1998 eingestellt werden sollten, noch ein Jahr weiter gezahlt. Erst danach wurden die Zahlungen eingestellt. Einer der Arbeitnehmer klagte hiergegen, seine Klage hat letztinstanzlich das BAG abgewiesen. Der Arbeitgeber habe die versehentliche Fortzahlung der Pausengelder nämlich sofort nach Erkennen eingestellt, somit keine betriebliche Übung begründet.
Das Team von RECHTLEGAL ist übrigens der Ansicht, dass das vertrauliche Zusammenarbeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eigentlich voraussetzt, dass irrtümliche Überbezahlungen freiwillig angezeigt, keinesfalls jedoch noch eingeklagt werden sollten.
Arbeitsrecht - Fahrlässigkeit kein Kündigungsgrund
Mit Urteil zum Az. 13 Sa 1681/03 hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen festgestellt, dass das fahrlässige Falschabrechnen von Spesen eine Kündigung nicht rechtfertigt, höchstens eine Abmahnung.
Dieses folgt aus der Warnfunktion einer Abmahnung, den Arbeitnehmer zu vertragsgemäßem Verhalten aufzufordern. Dass demgegenüber die vorsätzliche Falschabrechnung einer fristlose Kündigung nach sich zieht, steht außer Zweifel.
Reiserecht - Attest bei Reiseabbruch
Das Landgericht Potsdam hat zum Az. 3 S 35/03 geurteilt, dass eine aufgrund Krankheit abgebrochene Pauschalreise durch Attest bereits am Urlaubsort nachgewiesen werden muss. Ein nachgereichtes Attest vom Hausarzt reicht nicht aus. Diesem Attest kann nämlich der Gesundheitszustand beim Reiseabbruch nicht entnommen werden.
Unerheblich ist hierbei, ob das Hotel über einen eigenen Arzt verfügt, oder der Reisende der Landessprache mächtig ist.
Führerscheinentzug
Das Verwaltungsgericht Neustadt / Weinstraße hat entschieden, dass ein Führerschein-Inhaber, der stark angetrunken zu Hause von der Polizei angetroffen wird, seinen Führerschein bereits aus diesem Grund verlieren kann. Der im entschiedenen Fall unterlegene Führerschein-Inhaber war nicht mit seinem Kfz unterwegs gewesen, jedoch bei sich zu Hause mit drei Promille (!) angetroffen worden.
Daraufhin wurde er aufgefordert, den Nachweis zu erbringen, er sei nicht alkoholabhängig. Als er diesen Nachweis nicht erbrachte, entzog ihm die Verwaltungsbehörde seinen Führerschein, nach Ansicht des VG Neustadt / Weinstraße zu Recht.
Schließlich brauche die Verwaltungsbehörde nicht abzuwarten, bis es tatsächlich zu einer konkreten Verkehrsgefährdung komme, so das Verwaltungsgericht.
Mietrecht - Parkettrenovierung
Ein Urteil des Amtsgericht Münster (Az. 3 C 1206/02) befasst sich mit der Parkettrenovierung bei Auszug durch den Mieter. Wie in vielen anderen Mietverhältnissen auch, war im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter bei Auszug den Parkettboden abschleifen und neu versiegeln soll. Dennoch verweigerte der Mieter dies mit der Argumentation, das Parkett sei kaum abgenutzt, weshalb eine solche Renovierung nicht erforderlich sei.
Nachdem der Vermieter unter Berufung auf die einschlägige Passage im Mietvertrag klagte, wies das LG Münster seine Klage ab, da diese Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt. Ein aufwendiges Schleifen und Versiegeln des Parkettbodens sei, auch wenn im Mietvertrag anderes vereinbart ist, dann nicht erforderlich, wenn die Gebrauchsspuren lediglich minimal sind. Dann nämlich stellen Schleifen und Versiegeln des Parketts keine normalen Schönheitsreparaturen mehr dar.
Rechtsschutzversicherer - erhebliche Prämienunterschiede
Die Stiftung Warentest hat Anfang Februar 2005 darauf hingewiesen, dass die Jahresbeiträge der einzelnen Rechtsschutzversicherer trotz oftmals vergleichbaren Leistungsumfangs erheblich voneinander abweichen. Der Standardvertrag mit den Einzelpaketen Privat-, Berufs- sowie Verkehrsrechtsschutz kostet bei den einzelnen Anbietern zwischen knapp EUR 190,00 und mehr als EUR 370,00 pro Jahr.
Aufgrund der teilweise erheblichen Prämienunterschiede sollte der Rechtsschutzversicherer genau ausgewählt werden, wobei Ihnen das Team von RECHTLEGAL behilflich sein kann.
Lebensversicherung - 30 Tage Widerrufsfrist
Verbraucher, die eine Lebensversicherung abschließen möchten, haben seit kurzer Zeit eine 30tägige Widerrufsfrist. Gleichwohl weisen viele Versicherer noch auf die bislang bestehende Frist von nur 14 Tagen hin.
Konsequenz der Berufung auf die unzulässig kurze Frist durch die Lebensversicherer ist, dass zunächst keine Frist wirksam vereinbart worden ist. Damit können Verbraucher bis zu längstens einem Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie den Vertrag kündigen und ihre Prämien zurückfordern.
Deutsche Bank - Gehälter des Vorstandes
Im Rechtsstreit mit dem Medienunternehmer Kirch hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass die Deutsche Bank die Gehälter aller Mitglieder ihres erweiterten Vorstandes offen legen muss.
Das Team von RECHTLEGAL sieht der Nennung dieser Gehälter bereits jetzt mit Interesse entgegen, nicht zuletzt auch wegen des kürzlich angekündigten, erheblichen Stellenabbaus bei der Deutschen Bank.
Export auf Rekordniveau
Der deutsche Export hat im letzten Jahr nochmals erheblich um 10% auf 731 Milliarden Euro zugelegt. Gleichzeitig ist der Ausfuhr-Überschuss um 17% gestiegen trotz starkem Euro und hoher Ölpreise.
Bedenklich ist allerdings, so das Team von RECHTLEGAL, dass diese positiven Tendenzen sich auf dem Arbeitsmarkt nicht niederschlagen.
Schienentransport - Kritik an Deutscher Bahn
Das Transportunternehmen Hoyer kritisiert die Deutsche Bahn erheblich. Sie verhindere einen wirksamen Wettbewerb auf der Schiene und schwäche hierdurch die Leistungsfähigkeit der Transportsysteme.
Die Deutsche Bahn hält immer noch über 90% des Marktes für den Gütertransport auf der Schiene und verhindere nach Hoyer durch überhöhte Trassen- wie auch Energieentgelte einen wirksamen Wettbewerb.
EU-Regeln zum europaweiten Handwerk
Die EU plant, ab 2007 Handwerkern zu erlauben, ihre Tätigkeit im Ausland nach ihren jeweiligen nationalen Tarifen und Rechtsvorschriften anzubieten.
Neben erheblichen politischen und wirtschaftlichen Problemen wie dem erwarteten Verlust von Steuern und Abgaben weist das Team von RECHTLEGAL insbesondere darauf hin, dass die Auftraggeber der Handwerker erheblich benachteiligt werden.
Wer beispielsweise in Deutschland einen Installateur bestellt, erwartet sicher nicht, seine Nachbesserung nach englischem oder italienischem Recht durchsetzen zu müssen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
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