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07/2005



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Newsticker 07/2005 vom 21.02.2005



Arbeitsrecht - Kündigung bei langsamer Arbeit

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat entschieden, dass extrem langsam arbeitende Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt werden können. Begründet wird dies damit, dass ein Arbeitnehmer, der in etwa doppelt so lange benötigt wie seine Kollegen für die gleichen Aufgaben, seine Fähigkeiten nicht angemessen ausschöpft.

Leider liegt dem Team von RECHTLEGAL das Aktenzeichen nicht vor.



Reiserecht - Schadenersatz bei Flugausfall

Die Europäische Union arbeitet aktuell an einer neuen Richtlinie über die Entschädigung von Passagieren bei Annullierungen von Reisen aufgrund Überbuchungen. Der Entschädigungs-Betrag soll je nach Flugstrecke zwischen EUR 250,- und 600,- liegen. Ausgelöst wurde diese Richtlinie durch das Verhalten nicht weniger Fluggesellschaften, Flüge ständig zu überbuchen.

Nach aktuellen Angaben von Jacques Barrot, dem EU-Verkehrskommissar, ist vergleichbarer Schadenersatz für Bahn-, Bus- und Schiffsreisen geplant.



Werkrecht - Schadenersatz bei Waschanlagen

Entgegen der bisherigen Rechtsprechung und auch entgegen den Entscheidungen der Vorinstanzen hat der Bundesgerichtshof zum Az. X ZR 133/03 entschieden, dass einige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Betreibern von Autowaschanlagen unwirksam sind. Hierbei handelt es sich zunächst um den Haftungsausschluss auch bei einfacher Fahrlässigkeit, darüber hinaus für die Erstattung von typischen und vorhersehbaren Folgekosten.

Nachdem am Luxus-Kfz eines Kunden ein Außenspiegel beim Waschvorgang beschädigt wurde mit Folgeschäden an Scheiben und Zierleisten, verwies der Betreiber der Waschanlage auf seinen Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit. Dem ist der BGH nicht gefolgt. Ein solcher Haftungsausschluss stelle eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, verletze insbesondere sein Vertrauen darauf, dass sein Fahrzeug ordnungsgemäß gereinigt werde, also ohne Beschädigungen. Aufgrund dieses Vertrauens habe, dies betrifft die zweite, vom BGH kassierte Klausel, der Betreiber auch für Folgeschäden einzustehen, da die Erwartung des Kunden, ein ordnungsgemäß gewaschenes Kfz zu erhalten, enttäuscht sei.



Deutsche Post - Wettbewerbsbenachteiligung

Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Post verboten, private Konkurrenten beim Abholen, Vorsortieren und Ausliefern von Briefen unter 100 Gramm zu behindern.

Bislang gewährte die Deutsche Post lediglich ihren eigenen Großkunden bei vorsortierter Anlieferung Rabatte auf das Porto, nicht aber den anderen Post-Dienstleistern, die solche Vorbereitungstätigkeiten erbracht hatten. Das Bundeskartellamt wies daher die Post an, diese ungleiche Behandlung per sofort zu beenden. Laut dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, soll hiermit der ohnehin schwache Wettbewerb im Briefmarkt nicht noch weiter verzögert werden.

Die Entscheidung wurde unterschiedlich aufgenommen. Die Post-Konkurrenten begrüßten die Entscheidung, die Post selber teilte mit, unverzüglich Rechtsmittel einzulegen.

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten, das Team von RECHTLEGAL hält sie auf dem Laufenden.



EU-Richtlinie - nachfüllbare Tintenstrahl-Drucker

Die EU-Kommission plant, ab dem Jahr 2006 nur noch Tintenstrahl-Drucker zuzulassen, in die wieder auffüllbare Patronen eingesetzt werden können. Hiermit soll vermieden werden, dass die Hersteller von Tintenstrahl-Druckern mit ihren Patronen erhebliche Gewinne erzielen.

Umgerechnet auf den Liter kosten Original-Patronen bis zu EUR 3.000,-. Bis zum Inkrafttreten dieser Richtlinie wird geraten, Druckerpatronen durch Produkte dritter Hersteller zu ersetzen, sie selbst zu befüllen oder befüllen zu lassen.



Dosenpfand - Neuregelung zum 07.05.2005

Der erste Teil der zweistufigen Neuregelung zur Vereinheitlichung des Dosenpfandes beginnt am 07.05.2005. Ein Jahr später wird die sogenannte "Insel-Lösung" komplett abgeschafft.



Tabakindustrie - Milliardenklage erfolglos

Im Milliardenprozess gegen die Tabakindustrie ist die US-Regierung unterlegen. Sie konnte nicht nachweisen, dass die Tabakfirmen einen Großteil ihrer Gewinne, betragend rund $ 280 Milliarden, unrechtmäßig durch Betrug der Kunden erworben hatte, so das Berufungsgericht in Washington. Aufgrund dessen müssen die Tabakunternehmen auch nicht ihre Gewinne aus der Vergangenheit an die US-Regierung auskehren.

Das Verfahren wird fortgesetzt, das Team von RECHTLEGAL berichtet weiter.



Elektroartikel - neue Betrugsmasche

Nach Angaben der Hamburger Polizei nehmen zur Zeit neue Betrugsfälle zu. Vermeintliche Verkäufer sprechen in Elektrogroßmärkten Kunden an, die sich für teure Elektronik interessieren. Mit dem Versprechen, man könne dem Kunden das ausgewählte Gerät günstiger unter der Hand beschaffen, werden diese aufgefordert, das Geld in bar zu zahlen, sich anschließend zur Laderampe zu begeben, dort wolle man die Ware aushändigen. In dieser Zeit flüchten die Betrüger mit dem Geld.

Das Team von RECHTLEGAL meint, dass jemand, der sich auf ein solches Angebot einlasse, schlussendlich selber schuld sei, wenn sein Geld fehle, die Ware aber auch.



Deutsche Bahn - Marktführer auf See?

Nach ihrem Börsengang will die Deutsche Bahn nunmehr Marktführer bei der Durchführung von Transporten auf See werden, so deren Konzernchef Hartmut Mehdorn.

Die Bahn solle von der bisher nationalen Eisenbahngesellschaft künftig in einen internationalen Mobilitäts- wie auch Logistik-Dienstleister umgewandelt werden, der die Marktführerschaft im Seeverkehr, darüber hinaus im Luftverkehr, einen Platz unter den ersten vier anstrebe. Aktuell ist die Bahn bei Schiffstransporten die Nummer drei, im Luftverkehr die Nummer fünf.


Unser abschließender Tipp: Unter Aktuelles-News bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Recht und Wirtschaft in diversen Rubriken, dazu unsere Urteilssammlung wie auch recht(lich) Kurioses.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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