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Newsticker 09/2005 vom 07.03.2005
Arbeitsrecht - fristlose Kündigung bei Stechuhr-Manipulation
Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt zum Az. 18/2 Ca 4896/03 ist ein Arbeitgeber immer berechtigt, einen Arbeitnehmer fristlos zu entlassen, wenn dieser Manipulationen an einer Stempeluhr vornimmt. Die Frage, ob dem Arbeitgeber durch die Manipulation ein Schaden entstanden ist oder nicht, ist für die Kündigung nicht relevant.
Dass solche Manipulationen erheblichste Vertrauensverstöße des Arbeitnehmers darstellen, welche vor Ausspruch einer Kündigung deshalb keine Abmahnung vorraussetzen, sei nur der guten Ordnung halber erwähnt.
Wettbewerbsrecht - Kundenwerbung auf der Straße verboten
Bis zum Bundesgerichtshof ging folgender Fall, den dieser zum Az. I ZR 93/02 zu entscheiden hatte:
Nicht als Mitarbeiter eines Unternehmens Tätige sprachen überwiegend in Fußgängerzonen gezielt Passanten zu Werbezwecken an. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil festgestellt, dass diese Vorgehensweise wettbewerbswidrig und damit verboten ist. Eine Ausnahme besteht lediglich für den Fall, dass der Werbende sich vor dem Gespräch als werbender Mitarbeiter eines Unternehmens zu erkennen gibt, wobei der BGH hier leider eindeutige Kriterien offen gelassen hat.
Hamburg - neues Polizeirecht
Die Beratung im Innenausschuss der Bürgerschaft über das neue SOG sind weitgehend abgeschlossen. Das SOG oder Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchläuft nun noch eine Phase der Sachverständigen-Anhörungen, in Anschluss hieran soll die Bürgerschaft über das neue Gesetz entscheiden.
Wesentlicher Inhalt des neuen Polizeirechts, womit Hamburg eines der schärfsten Polizeigesetze in ganz Deutschland erhält, sind u.a. Maßnahmen der Videoüberwachung von Straßen, das Aussprechen von Aufenthaltsverboten, das präventive Erfassen von Autokennzeichen wie auch Telefonüberwachungen, zusätzlich der sogenannte Finale Rettungsschuss.
Das Team von RECHTLEGAL berichtet daher über das Gesetzgebungsverfahren weiter.
Nachbesserung - voreilige Reparatur
Wer einen Mangel an einem Neuwagen selber beseitigt und dem Verkäufer nicht die Möglichkeit einer Reparatur einräumt, kann von diesem keine Kostenübernahme beanspruchen, so der Bundesgerichtshof in Karlsruhe zum Az. VIII ZR 100/04.
Der Kläger kaufte einen spanischen Kleinwagen, welcher in der Garantiezeit einen Motorschaden erlitt. Das verkaufende Autohaus war zunächst nicht bereit, den Schaden zu beseitigen, weshalb der Käufer die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchführen ließ. Nachdem der Verkäufer die Übernahme der Kosten für den Austauschmotor und Arbeitszeit in Höhe von EUR 2.500.- nicht zahlte, verklagte er diesen.
Diese Vorgehensweise hält der BGH nicht für rechtens. Auch wenn sich der Verkäufer zunächst weigere, müsse ihm nochmals unter Fristsetzung die Möglichkeit gegeben werden, den eingetretenen Schaden wieder in Ordnung zu bringen. Erst wenn der Verkäufer dies endgültig verweigere oder die ihm gesetzte Frist verstreichen lasse, hätte der Käufer so vorgehen können wie geschehen.
Schwarzer Abt - Bier + Zucker = Bier?
Bis zum Bundesverwaltungsgericht (Az. 3 C 5.04) zog sich der Streit, wann Bier Bier ist. Corpus delicti war der Schwarze Abt, ein Bier, dem neben den üblichen und bekannten Bestandteilen Zuckersirup beigemischt ist.
Da aber vor längerer Zeit bereits festgestellt wurde, dass nach dem Fall des Deutschen Reinheitsgebotes nicht nur Wasser, Hopfen, Hefe und Malz im Bier enthalten sein dürfen, ist der Schwarze Abt damit Bier, so die Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Kaufrecht - Radarwarner
Der Käufer eines nicht funktionsfähigen Radarwarngerätes hat höchstrichterlich Pech gehabt, so der Bundesgerichtshof zum Az. VIII ZR 129/04. Da der Kauf dieses Gerätes sittenwidrig ist, kann der Käufer den Kaufpreis trotz des Defekts nicht zurückfordern.
Hartz IV - Gleichbehandlung
Das Sozialgericht Düsseldorf hat zum Az. S 35 SO 28/05 ER geurteilt, dass die Regelungen zur Anrechnung des Partnereinkommens beim Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig sind.
Im wesentlichen verstößt die Anrechung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das grundgesetzlich verankerte Gleichheitsgebot. Zum einen sieht Hartz IV Anrechnungen bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften nicht vor, zum anderen ist das bloße Zusammenleben in einer Wohnung für eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes nicht ausreichend, wie beispielsweise bei Wohngemeinschaften.
Da Wirtschaftsminister Clement das Gesetz für ausreichend erachtet und deswegen von einer Fehlinterpretierung durch das SG Düsseldorf ausgeht, berichtet das Team von RECHTLEGAL über die weitere Entwicklung.
Schwarzarbeit - erste Erfolge
Bundesfinanzminister Eichel berichtet, es hätte erste Erfolge im Kampf gegen die Schwarzarbeit gegeben. Durch die erhöhten Kontrollen, insbesondere durch den Zoll, seien fast EUR 500 Mio an hinterzogenen Steuern und Sozialabgaben aufgedeckt worden, so das Handelsblatt.
Dies entspricht einer Steigerung um 25% gegenüber 2004. Die Zahl der Strafverfahren ist von knapp 15.000 im Vorjahr auf nunmehr gut 91.000 gestiegen.
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