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Newsticker 25/2005 vom 30.06.2005
Arbeitsrecht - Kündigung bei Outsourcing
Das Bundesarbeitsgericht hat zum Az. 2 AZR 636/01 zu betriebsbedingten Kündigungen aus Anlass der Ausgliederung von Betriebsteilen (Outsourcing) Stellung bezogen. Es hat geurteilt, dass zwar grundsätzlich bei einem Outsourcing der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen kann. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Arbeitgeber erheblichen Einfluss auf das ausgelagerte Unternehmen ausübt.
Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer wegen Schließung eines Betriebsteils zur Kostenminimierung betriebsbedingt gekündigt. Die Tätigkeit sollte künftig ein neues Unternehmen erbringen, an dem der Arbeitgeber allerdings die Mehrheit besaß. Das Bundesarbeitsgericht hielt diese Entscheidung des Arbeitgebers, die zwar grundsätzlich nicht zu überprüfen ist, für missbräuchlich und gab der Klage des Arbeitnehmers statt. Wenn nämlich der Arbeitgeber seinen Betrieb so konstruiert, dass den Arbeitnehmern der Kündigungsschutz genommen wird, ist dies missbräuchlich und damit unwirksam.
Kfz - Garantie bei Chip-Tuning
Das Oberlandesgericht Düsseldorf musste sich zum Az. 14 U 33/04 mit Tuning-Maßnahmen an Kfz befassen. Der Verkäufer eines gebrauchten Kfz sicherte dem Käufer das Vorhandensein des Originalmotors zu. Der Käufer stellte nach dem Kauf fest, dass der Wagen elektronisch durch Chip-Tuning leistungsgesteigert war. Deshalb wollte er den Kauf rückgängig machen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah hierfür keinen Grund. Lediglich die Veränderung des Steuergerätes mit der Folge der Steigerung der Motorleistung ändert am Vorhandensein des Originalmotors nichts.
Dennoch rät das Team von RECHTLEGAL, den Käufer sicherheitshalber über solche Tuning-Maßnahmen zu informieren, damit am Kfz-Kauf nicht letztlich nur die Anwälte verdienen.
Arbeitsrecht - Urlaubsplanung
Regelmäßig zur Ferienzeit werden Anwälte und Gerichte von Arbeitnehmern mit der Klärung des Jahresurlaubs befasst. Meist geht es um Lage und Dauer des Urlaubs und die hierüber divergierenden Ansichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, es sei denn, Urlaubsplanungen anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang genießen, stehen entgegen, im wesentlichen Lebensalter, Anzahl und Alter der Kinder sowie Urlaub der Familienangehörigen.
Zu den dringenden betrieblichen Belangen zählen die, die den Betriebsablauf beim Arbeitgeber erheblich beinträchtigen, würde dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Also kann der Betreiber einer Eisdiele seinem Mitarbeiter den Sommerurlaub verweigern und ihn auf Zeiten außerhalb der Saison verweisen.
Gesellschaftsrecht - Haftung für die Limited Company
Zum Az. II ZR 5/03 hat der Bundesgerichtshof zur Frage der Haftung von Geschäftsführern einer englichen Limited Company (Ltd.) Stellung bezogen.
Obwohl diese Limited, gegründet in England, vollständig in Deutschland tätig war, haften deren Geschäftsführer nicht. Vorausgegangen war nach Insolvenz ein Verfahren eines Gläubigers der Limited, unter anderem mit der Argumentation, diese sei nicht in das deutsche Handelsregister eingetragen, weshalb deren Geschäftsführer haften.
Selbst dies ließ den Bundesgerichtshof kalt, der im Sinne der langjährig gefestigten Rechtsprechung von der sogenannten Gründungstheorie ausgeht. Danach richten sich Wirksamkeit und Haftung einer Gesellschaft nach dem Land ihrer Gründung, nicht nach dem ihres geschäftsmäßigen Handelns oder ihres Verwaltungssitzes.
Firmenfusionen gestiegen
Die Unternehmensberatung KPMG berichtet, dass bereits im ersten Halbjahr 2005 der weltweite Markt für Firmenkäufe um fast 7% im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist.
Ob allerdings die von KPMG genannte Zahl, wonach das Volumen hierfür rund EUR 38,5 Mrd. beträgt, zutrifft, wagt das Team von RECHTLEGAL zu bezweifeln.
Schadenersatz - Babcock verklagt HDW
Vor der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf hat der Insolvenzverwalter des Anlagenbauers Babcock Klage gegen die frühere Babcock-Tochter HDW erhoben. Es geht um Schadenersatz in Höhe von EUR 524 Mio. Hintergrund für die Klage ist eine nach Ansicht von Babcock nach Aktiengesetz unzulässige Schuldübernahme in gleicher Höhe.
Das Team von RECHTLEGAL berichtet weiter.
Hamburg - neue Notar-Verordnung
Trotz zähem Widerstand der Hamburger Notare tritt zum 01.08.2005 eine Neuregelung in Kraft, wonach die Notar-Sozietäten maximal nur noch drei Notare umfassen dürfen. Eine langfristige Übergangsregelung ist geplant, die im wesentlichen vorsieht, dass Stellen von ausscheidenden Notaren nicht wieder besetzt werden.
Welche Vorteile die Klein-Notariate in Hamburg bringen sollen, wird wohl nur der Hamburger Justizsenator Kusch wissen. Weder den Hamburger Notariaten, insbesondere die größeren sind oftmals im Kundeninteresse erheblich spezialisiert, noch dem Team von RECHTLEGAL erschließt sich der Sinn dieser Maßnahme.
Zu guter Letzt - das Ende der Leerzeile
Die Post will die seit langen Jahren gewohnte Leerzeile zwischen Straße und Ort abschaffen. Die entsprechende DIN-Norm, so die Post, sieht die Leerzeile seit längerem nicht mehr vor.
Zum Hintergrund: Seinerzeit war die Leerzeile eingeführt worden, um für die Post die Anschriften übersichtlicher zu machen. Heute wird - entgegen gesetzt - argumentiert, die Anschriften-Lösung ohne Leerzeile sei für die Sortiermaschinen besser lesbar.
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