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Newsticker 22/2007 vom 06.06.2007
Arbeitsrecht - Auswahl bei Massenentlassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat zum Az. 2 AZR 306/06 entschieden, welche Kriterien bei Massenentlassungen gelten.
Es hat dazu ausgeführt, dass der Arbeitgeber nicht vorrangig Arbeitnehmer mit schlechten Leistungen und häufigen Fehlzeiten entlassen darf. Das Interesse des Arbeitgebers, sich von solchen Mitarbeitern zu trennen, ist nicht erheblich.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Arbeitgeber sich konzentrieren sollten auf die positiven Eigenschaften der verbleibenden Mitarbeiter, um mit dem Urteil des BAG konform zu gehen.
Arbeitsrecht - Kündigung wegen Surfen am Arbeitsplatz
Das Surfen am Arbeitsplatz beschäftigt regelmäßig die Arbeitsgerichte durch alle Instanzen, aktuell letztlich wieder einmal das Bundesarbeitsgericht (BAG).
Das BAG hat zum Az. 2 AZR 200/06 entschieden, dass privates Surfen im Internet während der Arbeit immer ein potenzieller Kündigungsgrund sein kann.
Alles weitere hänge vom Einzelfall ab, weshalb sich eine schematische Bewertung verbietet. Zum einen hängt die Kündigung von den im Internet besuchten Seiten ab ("...je schlimmer, desto eher..."), zum anderen nach dem Umfang der vergeudeten Arbeitszeit.
Das BAG hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass je nach Tätigkeit des Arbeitnehmers bereits wenige Minuten unerlaubtes Surfen die Kündigung rechtfertigen können.
Verkehrsrecht - Führerscheinentzug und Falschparken
Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat sich zum Az. 11 A 247/07 mit einem Unbelehrbaren befasst, der in nur drei Jahren mehr als 300 Parkverstöße begangen hatte. Gestützt hierauf wurde ihm der Führerschein entzogen und ihm aufgegeben, sich einer MPU zu unterziehen, die seine Fahrtauglichkeit belege.
Hiergegen klagte der Dauer-Falschparker, jedoch erfolglos. Das VG Berlin teilte ihm in den Urteilsgründen mit, dass auch eine Vielzahl kleiner Ordnungswidrigkeiten notorisches Fehlverhalten und die Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz darstellt.
Chemikalienrecht - neues Gesetz
Mit Wirkung ab dem 01.06.2007 gilt das neue EU-Chemikalienrecht. Dieses sieht im wesentlichen vor, dass alle in der EU produzierten und in die EU importierten Chemikalien getestet und registriert werden müssen.
Erwartungsgemäß klagt die chemische Industrie bereits jetzt über künftige Mehrkosten von über EUR 2 Mrd. jährlich.
Wettbewerbsrecht - schwedisches Alkoholmonopol
Das schwedische Alkoholmonopol wankt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die in Schweden verbindliche Bestellung von Alkohol über die stattliche Monopolorganisation gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in der EU verstößt. Daher sollen in Zukunft die Schweden alkoholische Getränke bei "jederman" im Ausland bestellen dürfen.
Zu den möglicherweise hieraus resultierenden Konsequenzen möchte sich das Team von RECHTLEGAL lieber nicht äußern.
Zu guter Letzt - Internet-Surfen während der Arbeitszeit
Zurück kommend auf die weiter oben genannte Entscheidung des Bundesarbeitsgericht (BAG) soll auf eine Studie der Firma Mailplus Web hingewiesen werden.
Nach diese Studie sind gut die Hälfte der Webseiten, die während der Arbeitszeit aufgerufen werden, dem Geschäftszweck der Unternehmen zuwiderlaufend. Hierbei wurden nur Seiten bewertet, die keinesfalls geschäftlichen Bezug haben können. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass auch ein großer Teil an Nachrichten- und Informationsseiten nicht aus beruflichem Interesse angesurft wird.
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