
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Newsticker 25 + 26/2007 vom 26.06.2007
Arbeitsrecht - Mobbing und Ausschlussfristen
In einer Grundsatzentscheidung hat des Bundesarbeitsgericht zum Az. 8 AZR 709/06 klargestellt, dass bei Klagen, gestützt auf Mobbing, keine Klag- oder sonstigen Ausschlussfristen zu beachten sind, vorausgesetzt, es handelt sich um ein "übergreifendes längeres und systematisches Vorgehen" seitens des Arbeitgebers.
Dann nämlich sind auch länger zurückliegende Vorfälle zu berücksichtigen, vorausgesetzt, sie stehen alle im Zusammenhang mit dem Mobbingvorwurf.
Primärenergie - Neues von der Gasfront
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Az. III ZR 36/06 entschieden, dass Kunden von Gasunternehmen selbstverständlich Erhöhungen der Gaspreise gerichtlich überprüfen lassen können.
Hierdurch können sie die Anhebung der Preise auf Angemessenheit prüfen lassen. Einzige Voraussetzung ist, dass die Kunden die beanstandeten Rechnungen mit dem Zusatz "unter Vorbehalt" gezahlt haben, ansonsten liegt in der unbedingten und vorbehaltlosen Zahlung eine Zustimmung zur Preiserhöhung.
Arbeitsrecht - Vertragliches Ausbildungsende
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich zum Az. 9 AZR 494/06 mit dem vertraglich vereinbarten Ende einer Berufsausbildung letztinstanzlich befasst.
Es ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Ausbildungsverhältnis zu dem vertraglich genannten Enddatum endet, unabhängig von der Frage, ob der Auszubildende zu diesem Zeitpunkt seine Prüfung bereits absolviert hat oder nicht.
Eine automatische Verlängerung des Ausbildungsvertrages bis zum Erreichen oder gar Bestehen der Prüfung gibt es, so das BAG, nicht.
Verkehrsrecht - Addition von Fahrverboten
Tritt der - sicherlich seltene - Fall ein, dass gegen einen Kfz-Führer zur selben Zeit zwei Fahrverbote verhängt werden, gibt es keinen "Rabatt".
Die Fahrverbote können also nicht gleichzeitig abgegolten werden, sondern, so das Amtsgericht Stuttgart zum Az. 13 OWi 346/06, nacheinander.
Dass das Team von RECHTLEGAL diese Sichtweise teilt, sei nur am Rande erwähnt.
Versicherungsrecht - Mobile Navis im geparkten Auto unversichert
Das Landgericht (LG) Hannover hatte sich zum Az. 8 S 17/06 mit dem Diebstahl eines mobilen Navigations-Gerätes aus einem geparkten Auto zu befassen.
Nach dem Diebstahl wandte sich der Betroffene an seinen Versicherer, der den Verlust des Navis nicht regulieren wollte, weshalb man sich in zweiter Instanz beim Landgericht (LG) Hannover wiedertraf.
Dieses entschied, dass einerseits ein mobiles Navi ohne zusätzliche Vereinbarung kein bestimmungsgemäß versichertes Zubehörteil des Fahrzeugs ist, darüber hinaus das Belassen des Geräts im geparkten Auto eine grobe Fahrlässigkeit darstellt.
Wettbewerbsrecht - Neues zu Werbe-Mails
Nach der Neufassung von § 6 des Telemediengesetzes (TMG) sind Newsletter oder Massenmails mit werblichen Inhalten besonders zu kennzeichnen. Daher müssen in der Kopf- oder Betreffzeile dem Empfänger sämtliche Angaben gemacht werden, worum es sich bei der Werbemail handelt, der kommerzielle Charakter darf nicht verschleiert werden.
Dies betrifft neben verkaufsfördernden Werbemails auch solche für Preisausschreiben und Gewinnspiele, nicht aber den newsticker des Teams von RECHTLEGAL.
Google - 18 Monate Datenspeicherung
Google hat angekündigt, künftig personalisierte Suchprotokolle "nur noch" 18 Monate zu speichern, was neben anderen auch die EU-Kommission begrüßt. Bislang hatte Google zwei Jahre lang diese Daten aufbewahrt, hat aber bereits jetzt angekündigt, die Speicherung personenbezogener Daten nicht zeitlich weiter zu reduzieren.
Zu guter Letzt - Vatikan und 10 Gebote für Autofahrer
Die deutsche Abteilung von Radio-Vatikan hat unter dem 19.06.2007 die 10 Gebote für Autofahrer publiziert, die die Leitlinien des päbstlichen Rats für die "Seelsorge an Migranten und Menschen unterwegs" darstellen.
Der Präsident des päbstlichen Rats, Kardinal Renato Raffaele Martino, stellte klar, dass die "10 Gebote für Autofahrer" zu Verantwortungsbewusstsein und Selbstkontrolle mahnen sollen, um die hohe Zahl an Verkehrstoten und Verletzten zu senken. Die 10 Gebote lauten:
Du sollst nicht töten.
Die Straße sei ein Allgemeingut, kein Platz zum Sterben.
Höflichkeit, Fairness und Umsicht sollen Dir helfen.
Sei barmherzig und hilf dem Nächsten.
Das Auto soll kein Machtsymbol sein.
Überzeuge voll Liebe Jugendliche, dass sie sich nicht ans Steuer setzen, wenn sie fahruntüchtig sind.
Unterstütze die Familien von Unfallopfern.
Führe Opfer und Unfallverursacher zusammen, damit sie die befreiende Erfahrung der Vergebung machen.
Schütze auf der Straße den Schwächsten.
Sei verantwortungsbewusst gegenüber den anderen.
Das Team von RECHTLEGAL zweifelt keineswegs am Erfolg dieser Maßnahme, hält jedoch die Einführung von sicherheitsrelevanten Maßnahmen, genannt seien nur Sicherheitsgute und Airbags, für wesentlich effektiver.
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