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42/2007



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Newsticker 42/2007 vom 31.10.2007



Arbeitsrecht - fristlose Kündigung bei Verstoß gegen Sicherheitsregeln

Wenn der Arbeitgeber elementare Sicherheitsregeln aufstellt, die vor allem dem Zweck dienen, seine Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsrisiken zu schützen, haben die Arbeitnehmer diese unbedingt und strikt einzuhalten.

Einer der Arbeitnehmer, der dies etwas lockerer sah, erhielt vom Arbeitgeber ohne jegliche Vorwarnung eine fristlose Kündigung, gestützt eben auf den Verstoß gegen die aufgestellten Sicherheitsregeln.

Diese fristlose Kündigung ging durch die arbeitsrechtlichen Instanzen und endete beim Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein, das zum Az. 5 Sa 150/07 urteilte, dass die fristlose Kündigung rechtens ist. Wer als Arbeitnehmer gegen Sicherheitsregeln verstößt, muss mit der sofortigen Kündigung rechnen und darf insbesondere nicht darauf vertrauen, zunächst erst einmal eine Abmahnung zu erhalten.



Gebrauchtwagengarantie - Verspätete Inspektion

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat zum Az. VIII ZR 251/06 eine Vertragsklausel "kassiert" und damit für unwirksam erklärt, wonach bei einer Anschluss- oder Gebrauchtwagengarantie der Garantieanspruch dann verfällt, wenn Inspektionsintervalle vom Käufer nicht eingehalten werden.

Konkret ging es um einen fast fünf Jahre alten Geländewagen mit einem Kilometerstand von rund 70 tkm. Knapp ein Jahr nach Kauf trat ein Schaden an der Kurbelwelle auf, der Käufer war inzwischen mehr als 15 tkm mit dem Fahrzeug unterwegs. Die nach dieser Laufleistung eigentlich fällige Inspektion hatte er um fast 1.000 km verpasst.

Der Garantieversicherer verweigerte Übernahme des Motorschadens, da der Käufer seine ihm obliegenden Pflichten, nämlich die Bedeutung der Inspektionsintervalle, nicht eingehalten hatte.

Dieser Sichtweise stellte sich der BGH wie auch schon die Vorinstanzen entgegen und erklärte die Klausel für vollständig unwirksam. Diese Klausel benachteiligt laut BGH den Käufer unangemessen, weil er vor allen auch dann "leer ausgeht", wenn der Mangel gerade nicht auf der verabsäumten Inspektion beruht.



Arbeitsrecht - Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer GmbH kann fristlos gekündigt werden, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.

Dies hat letztinstanzlich der BGH zum Az. II ZR 71/06 judiziert und damit begründet, dass der Geschäftsführer nicht Arbeitnehmer ist, sondern vielmehr Arbeitgeberfunktion wahrnimmt und daher nicht wie ein Arbeitnehmer schutzwürdig ist.

Das Team von RECHTLEGAL weist daraufhin, dass für Bestandsstreitigkeiten, wie eben auch Kündigungen, von Organen juristischer Personen nicht der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen steht, sondern der zu den Zivilgerichten. Daher ist die Entscheidung auch vom BGH und nicht vom Bundesarbeitgericht (BAG) gefällt worden.



Arbeitsrecht - Geltung mündlicher Zusage

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat sich zum Az. 9 Sa 143/07 mit einer mündlich erteilten Zusage des Arbeitgebers beschäftigen müssen.

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, dem die mündliche Zusage günstiger war als das, was die Parteien im Arbeitsvertrag vereinbart hatten. Dass die mündliche Zusage arbeitgeberseits abgegeben war, stand außer Streit, allerdings wandte der Arbeitgeber ein, die mündliche Zusage sei unwirksam, da im Arbeitsvertrag ein Schriftformerfordernis wirksam vereinbart worden sei.

Dieser Ansicht hat sich das LAG Düsseldorf nicht angeschlossen, sondern dem Arbeitgeber auferlegt, sich an seine mündliche Zusage zu halten, da er sich nicht treuwidrig auf das Schriftformerfordernis berufen dürfe.



Verkehrsrecht - Verdoppelung der Geldbuße

Oftmals erhöhen die Gerichte in Führerschein-Entzugssachen die Geldbuße um das Doppelte, nämlich dann, wenn der Betroffene trotz eines eigentlich den Führerscheinentzug nach sich ziehenden Vergehens auf diesen dringend angewiesen ist.

Im vor dem Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken zum Az. 1 Ss 10/06 entschiedenen Fall war dies jedoch erheblich anders:

Der Betroffene hätte eigentlich seinen Führerschein verlieren müssen, jedoch kam heraus, dass er gar keinen besaß. Vermeintlich konsequent verzichtete das Eingangsgericht, das AG Kaiserslautern, auf das Fahrverbot und verdoppelte die Geldbuße.

Dieser Vorgehensweise allerdings widersprach im Ergebnis das OLG Zweibrücken und reduzierte die Buße wieder auf den "üblichen" Betrag.



Zu guter Letzt - Deutlich mehr Korruption

Im Jahr 2006 sind die Korruptionsfälle in der privaten Wirtschaft laut Mitteilung des Bundeskriminalamts erheblich gestiegen. Der weitaus überwiegende Teil der Korruptionsfälle betrifft aber mit etwa 2/3 die öffentliche Verwaltung.

Das Team von RECHTLEGAL meint hierzu: "Kein Kommentar ..."


Unser abschließender Tipp: Unter Aktuelles-News bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Recht und Wirtschaft in diversen Rubriken, dazu unsere Urteilssammlung wie auch recht(lich) Kurioses.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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