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30/2006



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Newsticker 30/2006 vom 31.07.2006



Arbeitsrecht - Übergabe der Kündigung

Ein Arbeitgeber kündigte seinem Mitarbeiter durch Übergabe des Kündigungsschreibens in seinen Betriebsräumen, ließ es sich nach Durchsicht zusammen mit dem Vermerk, der Arbeitgeber habe die Kündigung gelesen, zurückgeben. Er versprach dem Arbeitnehmer, ihm eine Kopie der Kündigung zu geben, was aber nicht geschah.

Der Arbeitnehmer klagte daraufhin gegen die ausgesprochene, aber nicht ausgehändigte Kündigung. Das zweitinstanzlich hiermit beschäftigte Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz wies die Klage zum Az. 7 Ta 36/05 ab, gestützt auf die Begründung, dass bereits mit Aushändigung des Kündigungsschreibens die Kündigung wirksam ist. Ob der gekündigte Arbeitnehmer die Kündigung liest oder nicht, ist unerheblich.

Das Team von RECHTLEGAL weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Gesetz nicht den dauerhaften Verbleib des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer fordert, dass aber auch der Arbeitgeber, sollte die Übergabe der Kündigung streitig sein, was hier durch Unterschrift nicht der Fall war, die Beweislast trägt.



Arbeitsrecht - Arbeit auf Abruf

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Arbeitnehmer auf Abruf zur Verfügung steht, muss zunächst eine Mindestarbeitszeit zwischen den Parteien vereinbart sein, die der Arbeitnehmer auch nur zu maximal 25% überschreiten braucht. Weitere Mehrleistung muss der Arbeitnehmer nicht leisten, so das hierzu einschlägige Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Az. 5 AZR 533/04.



Verkehrsrecht - Motivation bei Tierunfall

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat zum Az. 10 U 15/05 entschieden, was eine "Rettungshandlung" bei Wildunfällen ist.

Ein Motorradfahrer hatte einen Zusammenprall mit einem auf der Fahrbahn stehenden Reh durch Vollbremsung vermeiden wollen, worauf er stürzte, was wiederum einen Schaden von EUR 5.000.- am Motorrad nach sich zog. Diesen Betrag wollte der grundsätzlich einstandspflichtige Teilkasko-Versicherer des Motorradfahrers nicht bezahlen.

Nachdem aber ein Zeuge die Notwendigkeit des Ausweichmanövers bestätigte, der Motorradfahrer zudem argumentierte, er wollte im wesentlichen durch die Vollbremsung den Unfall mit einer sich anschließenden Beschädigung des Motorrades durch Sturz vermeiden, wurde das Bremsmanöver nach Ansicht des OLG Koblenz zu einer "Rettungshandlung" mit der Folge der Einstandspflicht des Versicherers.



Riester-Rente - Klage gegen Deutschland vor EuGH

Die EU-Kommission hat angekündigt, Deutschland wegen Ungleichbehandlung im Zusammenhang mit der Riester-Rente vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Hintergrund ist, dass die Riester-Rente mehrfach gegen Gemeinschaftsrecht verstoßen soll. Die EU-Kommission stört sich daran, dass Grenzgänger, die in Deutschland nicht oder nur begrenzt steuerpflichtig sind ebenso wie im Ausland lebende deutsche Rentner die Riester-Rente nicht erhalten.

Dass das deutsche Finanzministerium die Bedenken der EU für unbegründet hält, war zu erwarten.



Zu guter Letzt: recht kurios

Zu 56 Tagen Haft wurde in Manchaster ein Temposünder verurteilt, der seiner Strafe auf kuriose Weise entgehen wollte.

Nachdem er zunächst in einer Tempo-30-Zone zu schnell fuhr, entwendete er an anderer Stelle ein Tempo-40-Schild, wechselte die Verkehrszeichen aus und legte ein Foto der "neuen Geschwindigkeitsregelung" dem Gericht als Beweis vor, letztlich aber erfolglos.

Das Team von RECHTLEGAL meint: "Ohne Worte ...".


Unser abschließender Tipp: Unter Aktuelles-News bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Recht und Wirtschaft in diversen Rubriken, dazu unsere Urteilssammlung wie auch recht(lich) Kurioses.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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