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32/2006



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Newsticker 32/2006 vom 22.08.2006



Arbeitsrecht - fristlose Kündigung bei Zeiterfassungs-Manipulation

Außer Streit steht, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei schwerwiegenden Verstößen im Vertrauensbereich auch ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen kann.

Aktuell hatte des Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Manipulation der Stempeluhr zu befinden. Der betroffene Arbeitnehmer hatte einen Kollegen angestiftet, seine Stempelkarte für ihn abzustempeln, obwohl er in diesem Zeitpunkt noch gar nicht im Betrieb war.

Das BAG hat erwartungsgemäß entschieden, dass diese Manipulation auch ohne vorherige Abmahnung eine sofortige fristlose Kündigung rechtfertigt.

Das Team von RECHTLEGAL merkt an, dass die Entscheidung erwartungsgemäß ist, und hätte mit viel mehr Interesse der Kündigung des Arbeitskollegen entgegen gesehen, der die Stempelkarte bedient hat. Eine Entscheidung hierzu liegt unseres Wissens nach höchstrichterlich noch nicht vor.



Mietrecht - Nebenkosten für leerstehende Wohnungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zum Az. VIII ZR 150/05 geurteilt, dass Nebenkosten für zeitweise leerstehende Wohnungen nicht von den Mietern der Nachbarwohnungen übernommen werden müssen.

Wenn also die auf alle Mieter entfallenden Allgemeinkosten nach Flächenanteil abgerechnet werden, muss der Vermieter die Kosten, die auf leerstehende Wohnungen entfallen, selber tragen und darf diese nicht auf die übrigen Mieter abwälzen.



Verkehrsrecht - absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger

Für Fahranfänger in der Probezeit plant die Bundesregierung ein absolutes Alkoholverbot. Der entsprechende Gesetzentwurf soll bereits in Arbeit sein, spätestens nach der Sommerpause im Kabinett beraten werden. Da zu erwarten ist, dass die Bundesländer die gleiche Sichtweise wie der Bund vertreten, kann das Gesetz voraussichtlich bereits im ersten Halbjahr 2007 in Kraft treten.

Mit dieser Gesetzesänderung ist der ursprüngliche Entwurf Hamburgs vom Tisch, ein generelles Alkoholverbot für Fahrzeugführer unter 25 Jahren einzuführen.



Apothekenrecht - DocMorris gewinnt vor dem Landgericht Frankfurt

Mit Urteil aus Ende Juli 2006 hat das Landgericht (LG) Frankfurt entschieden, dass die niederländische Versandapotheke DocMorris in Deutschland weiter Arzneimittel versenden darf.

Der unterlegene deutsche Apothekerverband hat angekündigt, juristisch weitere Schritte einzuleiten, was zu erwarten war.

Das Team von RECHTLEGAL berichtet weiter und reicht auch, sofern vorliegend, das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem LG Frankfurt nach.



Logistik - Umsatz von Kühne + Nagel weiter gestiegen

Die Schweizer Logistikgruppe Kühne + Nagel hat im ersten Halbjahr 2006 den Umatz um fast 36%, den Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen sogar um mehr als 60% gesteigert. Der Umsatz beträgt fast 9 Mrd. SFr, der Gewinn 415 Mio. SFr.


Unser abschließender Tipp: Unter Aktuelles-News bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Recht und Wirtschaft in diversen Rubriken, dazu unsere Urteilssammlung wie auch recht(lich) Kurioses.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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