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Newsticker 33/2005 vom 02.09.2005
Arbeitsrecht - Kündigung bei Diebstahl geringwertiger Sachen
Das Arbeitsgericht Frankfurt / Main hat zum Az. 18 Ca 1687/05 die Kündigung einer Supermarkt-Verkäuferin für unwirksam erklärt, welche am Arbeitsplatz einige Weintrauben des Arbeitgebers genascht hatte. Begründet hat das Arbeitsgericht die Entscheidung damit, dass nicht jeder Diebstahl geringwertiger Sachen eine Kündigung rechtfertigt.
Ob diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Frankfurt / Main auf Grund der entgegenstehenden Entscheidungen nicht weniger anderer Arbeitsgerichte Bestand haben wird, erscheint dem Team von RECHTLEGAL mehr als zweifelhaft.
Ebay - gefälschtes Kfz-Zubehör ohne Zulassung
Im Internet wird verstärkt Kfz-Zubehör angeboten, welches in Deutschland nicht zugelassen ist. Hierbei handelt es sich um technisches Zubehör wie Auspuff-Teile als auch um Tuning-Artikel (Felgen, Spoiler, Fahrwerks-Teile).
Käufer sollten darauf achten, dass das Zubehör-Teil entweder eine Betriebserlaubnis besitzt oder das europäische Prüfzeichen, erkennbar an einem "E" in einem Kreis, trägt. Hat das Zubehör-Teil keine Betriebserlaubnis, gibt es nicht nur mit den Kfz-Prüforganisationen Probleme, sondern auch bei Unfällen mit dem eigenen oder fremden Kfz-Versicherer.
Versicherungsrecht - Fahrlässigkeit bei Autoradio-Bedienung
Bis zum Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Az. 8 U 4033/04) ging der unachtsam verursachte Unfall eines Fahrzeugführers, der während des kurzzeitigen Bedienens seines Autoradios diesen verursachte.
Sein eigener Kaskoversicherer lehnte die Übernahme der durch den Unfall verursachten Kosten ab mit der Argumentation, der Versicherte habe sehr unachtsam gehandelt. Demgegenüber argumentierten die Nürnberger OLG-Richter, gerade die kurzfristige Ablenkung sei das in der Vollkasko-Versicherung hauptsächlich versicherte Risiko. Im übrigen liege ein geradezu typischer fahrlässiger Fahrfehler vor, ohne dass die Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße durch den Fahrer verletzt worden ist.
Steuerrecht - Entfernungspauschale bei Fahrten zur Arbeitsstätte
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 11.05.2005 zum Az. VI R 40/04 mit der Anerkennung von Fahrtkosten von Arbeitnehmern befasst.
Der betroffene Arbeitnehmer hatte einen Teil seiner Fahrten zur Arbeitsstätte mit seinem eigenen Kfz, einen anderen Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt. Die Fahrten mit Kfz rechnete er nach Entfernungspauschale, die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach tatsächlichem Aufwand, der die Entfernungspauschale überstieg, ab.
Nachdem das zuständige Finanzamt insgesamt nur die Abrechnung nach Entfernungspauschale anerkannt hatte, entschied letztinstanzlich der BFH entgegengesetzt. Der Wortlaut der Vorschrift des Einkommensteuergesetzes (EStG), lautend "für jeden Arbeitstag", lässt nach Sicht des Teams von RECHTLEGAL sogar die täglich wechselnde Geltendmachung der Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte zu.
Insolvenz I - Kreditkarten-Notruf 116 116
Bereits weniger als zehn Wochen nach seiner Einführung ist der neue bundeseinheitliche Sperrdienst für EC- und Kreditkarten "pleite".
Das Team von RECHTLEGAL hatte in der Vergangenheit mehrfach über den neuen Notruf unter der Telefon-Nummer 116 116 berichtet und weist darauf hin, dass der operative Betrieb der Nummer aktuell nicht eingeschränkt ist.
Insolvenz II - deutsches Staatsdefizit bei 3,7%
Nach vorläufigen Schätzungen rechnet das Bundesfinanzministerium für das Jahr 2005 mit einem Staatsdefizit von 3,7% des Brutto-Inlandsprodukts ((BIP). Diesen Wert wird Bundesfinanzminister Eichel in der nächsten Zeit nach Brüssel melden müssen.
Über die Einleitung eines neuerlichen Defizitverfahrens informiert das Team von RECHTLEGAL.
Internet - Förderung durch EU
Die europäische Union wird mit mehr als EUR 1 Mrd. knapp 300 Forschungsprojekte in den Bereichen Internet, Mobilfunk und Mikroelektronik fördern, da nach Aussage der zuständigen EU-Kommissarin Viviane Reding die bisherigen Investitionen in die entsprechenden Techniken zu gering sind.
Transporte - Hafenumschlag gestiegen
Der Umschlag an den Terminals in Bremen und Bremerhaven ist in den ersten sechs Monaten des Jahres 2005 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um etwa 7,5% auf fast 27 Mio. Tonnen gestiegen, wobei die Umsatzsteigerung bei konventionellem Stückgut mehr als 9,5%, im Containerumschlag rund 12,5% betrug.
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