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41 + 42/2005



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Newsticker 41 und 42/2005 vom 04.11.2005



Arbeitsrecht - Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhung

Das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt hat zum Az. 1 Ca 7342/04 entschieden, dass regelmäßige Erhöhungen der Gehälter für alle Mitarbeiter gelten müssen. Der Arbeitgeber darf nicht einzelne Mitarbeiter von den Erhöhungen ausnehmen.

Hintergrund des Rechtsstreits war die regelmäßige Gewährung von Gehaltserhöhungen zum Ausgleich der Inflationsrate. Zumindest in diesem Fall gilt der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung. Bei einer individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Gehaltserhöhung sieht dies natürlich anders aus.



Arbeitsrecht - treuwidrige Angabe falscher Adresse

Bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) ging der Fall eines Arbeitnehmers, der dem Arbeitgeber bewusst eine falsche Anschrift angegeben hatte. Der Arbeitnehmer erhoffte sich hiervon, dass eine Kündigung ihn nicht innerhalb der Kündigungsfrist erreiche.

Dieser Sicht des Arbeitnehmers hat das Bundesarbeitsgericht zum Az. 2 AZR 366/05 einen Riegel vorgeschoben. Es hat geurteilt, dass derjenige, der Zugangsverzögerungen bewusst herbeiführt, sich auf diese nicht berufen kann.

Damit liegt das Urteil auf der Linie der bekannten Rechtsprechung, worauf das Team von RECHTLEGAL hinweist.



Bankrecht - worst case-Warnung bei Geldanlage

Das Oberlandesgericht (OLG) München hat zum Az. 19 U 2610/04 entschieden, welche Beratungspflichten eine Bank bei der Finanzierung von Wertpapiergeschäften hat.

Danach reicht es aus, wenn die Bank auf Börsen- und Währungsrisiken und den spekulativen Charakter der Anlage hinweist. Weitere Anforderungen an die Beratungspflichten der Bank kommen nur dann in Betracht, wenn die Bank auf eigene Initiative tätig wird und an den Kunden von sich aus herantritt.

Da dies im entschiedenen Fall nicht gegeben war, brauchte die Bank ihrem Kunden kein worst case-Szenario zu unterbreiten, um ihre Beratungspflicht zu erfüllen.



Energiekosten - sinkende Strompreise laut BGH

Der Bundesgerichtshof hat am 18.10.2005 zu den Strompreisen - das Team von RECHTLEGAL berichtet seit längerer Zeit regelmäßig über die Verteuerung der Primärenergie - entschieden.

Nach dieser Entscheidung dürfen Stromanbieter, die kein eigenes Netz zur Stromdurchleitung haben, die an die jeweiligen Netzbetreiber zu zahlenden Entgelte künftig gerichtlich überprüfen lassen.

Das klagende Stromunternehmen Lichtblick hatte sich gegen Durchleitungskosten eines Mitbewerbers mit eigenem Netz gewandt, die angeblich um ein Drittel überhöht sein. Daraufhin hat der BGH wie berichtet entschieden.

Die Konsequenz aus diesem Urteil kann ein Sinken der Durchleitungsentgelte und damit auch ein Sinken der Strompreise sein. Experten gehen von Einsparungen von etwa EUR 80.- jährlich für eine durchschnittliche Familie aus.



Steuerrecht - Bewerbungen ohne Belege absetzen

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Köln zum Az. 7 K 932/03 können Betroffene ihre Bewerbungskosten auch dann steuerlich absetzen, wenn sie hierfür keine Belege haben.

Das FG Köln hat entschieden, dass es regelmäßig den Betroffenen schwer fällt, Kosten für Papier oder für Druckertinte im einzelnen nachzuweisen. In Konsequenz hat das FG Köln festgesetzt, dass Bewerbungen mit Bewerbungsmappe pauschal mit EUR 8,50 und sogenannte Kurzbewerbungen mit EUR 2,50 in Ansatz zu bringen sind.



Arbeitsrecht - Altersteilzeit

Das Recht des Arbeitnehmers, für Altersteilzeit zu votieren, steht nicht zur Disposition des Arbeitgebers. Insbesondere darf der Arbeitgeber die Altersteilzeit nicht unter Berufung auf eigene Kostengründe ablehnen, so das Arbeitsgericht Frankfurt zum Az. 1 Ca 5187/05.



Arbeitsrecht - Schriftform der Kündigung

Aufgrund vielfacher Anfragen weist das Team von RECHTLEGAL an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass Kündigungen die Schriftform erfordern.

Kündigungen des Arbeitsverhältnisses per Fax, SMS oder Email sind unwirksam. Kündigungen müssen nämlich nicht nur schriftlich erfolgen, sondern auch vom Kündigenden oder seinem Vertreter eigenhändig unterschrieben werden.

Achtung: Auch eine formunwirksame Kündigung ist grundsätzlich geeignet, das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Es reicht also nicht aus, auf die Unwirksamkeit einer SMS-Kündigung zu vertrauen. Gegen die Kündigung ist unter Wahrung der bekannten Fristen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzulegen. Dies gilt selbst für den Fall, dass dem Arbeitnehmer nicht klar ist, ob die erhaltene Mitteilung des Arbeitgebers eine Kündigung darstellt oder nicht.



Dänemark - Geldstrafen bei Trunkenheitsfahrt

Dänemark hat Promillefahrten erheblich verteuert, vor allen Dingen für Besserverdiener. Die Dänen rechnen seit dem 01.09.2005 mit der Formel Nettoverdienst x Promille = Geldstrafe.

Dies bedeutet, dass eine Führungskraft mit einem monatlichen Nettoverdienst von EUR 3.500.- bei 0,7 Promille fast EUR 2.500.- Strafe zu zahlen hat.

Das Team von RECHTLEGAL meint: "Don´t drive drunk, nicht nur wegen der Kosten hierfür in Dänemark."



Versicherungsrecht - vorsätzlicher Fettbrand

Bis zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ging der Fall einer Versicherung, die einen Brandschaden nicht bezahlen wollte. Hintergrund war das unbeaufsichtigte Erhitzen von Fett auf einem Gasherd. Die Versicherung stufte diese Vorgehensweise als mindestens grob fahrlässig ein und verweigerte die Zahlung.

Das OLG Frankfurt entschied demgegenüber zum Az. 7 U 113/04, dass nicht jedes unbeaufsichtigte Erhitzen von Fett grob fahrlässig sein müsse und verurteilte die Versicherung.

Das Team von RECHTLEGAL enthält sich jeden Kommentars hierzu.



Zu guter Letzt - spektakuläre Flugzeugpfändung

Der Insolvenzverwalter des zusammengebrochenen Walter-Bau-Konzerns hat auf dem Flughafen in Istanbul ein Flugzeug der staatlichen libanesischen Fluggesellschaft gepfändet. Hiermit will er eine Forderung des ehemaligen Baukonzerns in Höhe von etwa EUR 7 Mio. gegen die libanesische Regierung durchsetzen.


Unser abschließender Tipp: Unter Aktuelles-News bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Recht und Wirtschaft in diversen Rubriken, dazu unsere Urteilssammlung wie auch recht(lich) Kurioses.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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