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43 + 44/2005



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Newsticker 43 und 44/2005 vom 28.11.2005



Arbeitsrecht - Zeugnis nach Diebstahl

Der Arbeitgeber darf nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf zum Az. 3 Sa 359/05 den Umstand, dass er seinen Mitarbeiter wegen des Verdachts des Diebstahls gekündigt hat, so lange nicht im Zeugnis aufführen, wie das Ermittlungsverfahren anhängig ist. Während dieser Zeitspanne, so das LAG, steht das Ergebnis der Ermittlungen noch nicht fest, darum sei die Tat - so die knappe Begründung - keine in das Zeugnis aufzunehmende Tatsache.



Kündigung - unterschiedlich lange Fristen

Obwohl allgemein bekannt, musste sich erneut das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Az. 2 AZR 296/05 mit unterschiedlich langen Kündigungsfristen befassen, obwohl diese Thematik eigentlich "durch" sein sollte.

Wieder einmal hat das höchste deutsche Arbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine längeren Kündigungsfristen vorschreiben darf, als er für sich selber in Anspruch nimmt. Das Team von RECHTLEGAL meint: Es ist schon erstaunlich, welche Angelegenheiten bis zum Bundesarbeitsgericht gehen, obwohl der Gesetzeswortlaut von Para. 622 Abs. 6 BGB eindeutig ist.



Verkehrsrecht - ungewöhnlicher Tierunfall

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte sich mit der Haftungsquote eines Autofahrers einerseits und vier Pferden andererseits, genauer gesagt: deren Halter, zu befassen.

Die "streitgegenständlichen" Pferde waren nachts aus einer Koppel ausgebrochen und auf eine Bundesstraße gelaufen. Dort erlitten sie und der Autofahrer den Unfall, der sie bis zum OLG Celle führte, da der Tierhalter für die beim Unfall getöteten Pferde Schadenersatz mit der Begründung verlangte, der Kfz-Führer sei zu schnell gefahren.

Das OLG Celle jedoch hat diese etwas überzogenen Ansprüche zurückgewiesen, da das sicherlich vorhandene leichte Verschulden des Autofahrers hinter das schwerwiegende Verschulden des Tierhalters zurücktritt.



Steuerrecht - steuerfreie Arbeitskleidung

Kostenlos vom Arbeitgeber gestellte Arbeitskleidung ist kein steuerpflichtiger Bestandteil des Gehaltes, so das Finanzgericht (FG) Berlin zum Az. 7 K 4311/01. Voraussetzung hierfür ist nur, dass das Tragen dieser Kleidungsstücke überwiegend betrieblichen Interessen dient.

Das FG Berlin nennt als Beispiel nicht nur das einheitliche Erscheinungsbild der Mitarbeiter, sondern auch die Stärkung des guten Zusammengehörigkeitsgefühls der Kollegen untereinander. Weiter beschäftigt sich das FG noch mit der Menge der steuerfreien Kleidung und hält vier Shirts, zwei Strickjacken und zwei Hosen für vertretbar. Für die Steuerfreiheit der Kleidung spricht im übrigen deren lediglich bedingte Tragbarkeit durch Mitarbeiter in der Freizeit.

Das Team von RECHTLEGAL sieht hier naturgemäß Probleme bei Mitarbeitern, die mit Firmenemblemen bedruckte T-Shirts oft in der Freizeit tragen, und meint daher: "Sicher eine der Entscheidungen, auf die die Welt nicht händeringend gewartet hat".



Steuerrecht - Zwangsmittel im Steuerstrafverfahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) musste sich zum Az. 5 StR 191/04 mit einem anhängigen Steuerstrafverfahren befassen.

Der Steuerpflichtige weigerte sich, für nachfolgende Besteuerungszeiträume Steuererklärungen abzugeben und berief sich auf das so genannte Zwangsmittelverbot. Obwohl er sich mit Steuererklärungen für spätere Zeiträume auch selbst für die zurückliegenden belasten könne, rechtfertigt allein dies nicht, die Steuererklärungen nicht abzugeben. Also können gegen den Steuerpflichtigen auch Zwangsmittel verhängt werden, so der BGH.



Steuerrecht - Abschreibungsdauer bei Software

Die Verfügung der Oberfinanzdirektion Chemnitz zum Az. S 2172 - 14/8 - St 21 besagt, dass Software nicht mehr zwingend über die übliche Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben werden muss, sondern diese Zeitspanne erheblich verringert werden kann. Der entscheidende Satz der Verfügung der OFD lautet: "Die obersten Finanzbehörden haben entschieden, dass für betriebswirtschaftliche Software-Systeme grundsätzlich eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zu Grunde zu legen ist."

Inwieweit andere Finanzämter bei Betriebsprüfungen dieser Sicht folgen, bleibt abzuwarten. Dennoch sollte, wenn eine kürzere Abschreibedauer gewünscht ist, auf die OFD Chemnitz hingewiesen werden.



Deutschkenntnisse bei Einbürgerung

Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss lediglich in der Lage sein, sich im familiären und auch geschäftlichen Umfeld, ebenso im Kontakt mit Behörden, verständigen zu können. Könne er dies, seien seine schriftlichen Tests nicht mehr so wichtig, so das höchste deutsche Gericht.

Das Team von RECHTLEGAL meint mit einer gewissen Ironie: Ohne ausreichende schriftliche Kenntnisse ist es künftig leichter, eingebürgert zu werden.



Intranet-Phishing

Eine neue Form des Phishings hat eine Studie des Marktforschungsinstituts Green View Data zu Tage gefördert. Hierbei handelt es sich um das sogenannte "Spear Phishing", das sich seit Anfang des Jahres verzehnfacht hat. Ziel ist, in Firmennetzwerke und firmeneigene Intranets einzudringen, um dort an vertrauliche Daten zu gelangen.


Unser abschließender Tipp: Unter Aktuelles-News bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Recht und Wirtschaft in diversen Rubriken, dazu unsere Urteilssammlung wie auch recht(lich) Kurioses.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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