
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Newsticker 46 und 47/2005 vom 16.12.2005
Arbeitsrecht - Wettbewerbsverbot
Wettbewerbsverbote für ausscheidende Arbeitnehmer sind gegen Zahlung einer sogenannten Karenz-Entschädigung für maximal zwei Jahre zulässig. Ob sie auch unter weiteren zeitlichen Bedingungen wirksam sind, war bislang höchstrichterlich nicht geklärt.
Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum Az. 10 AZR 532/04 entschieden, dass ein Wettbewerbsverbot, das erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, zum Beispiel der Probezeit, in Kraft tritt, rechtswirksam ist.
Arbeitsrecht - Urlaubsentgelt
Das im Urlaubszeitraum fortzuzahlende Gehalt richtet sich grundsätzlich nach dem Gehalt der letzten 13 Wochen vorher. Was passiert aber nun, wenn der Arbeitnehmer, etwa auf Grund langer Krankheit, in diesen 13 Wochen nicht arbeiten konnte?
Mit dieser Problematik hat sich das LAG Hamm zum Az. 18 Sa 1165/04 befasst und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass dann das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen, in denen der Arbeitnehmer gearbeitet hatte, zu Grunde zu legen ist.
Damit ist der Sichtweise des Arbeitgebers, wer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt kein Gehalt verdient hat, bekommt auch kein Urlaubsentgelt, entgegen getreten worden.
Weihnachtsgeld - Fehlanzeige
Die Umfrage der Online-Stellenbörse Stepstone hat ergeben, dass 62% der Beschäftigten zu Weihnachten überhaupt kein Weihnachtsgeld oder sonstige Gratifikationen erhalten.
Die verbleibenden 38% müssen oftmals mit nicht unerheblichen Kürzungen leben.
Verkehrsrecht - Telefonieren im Auto
Gegen einen Autofahrer aus Hannover wurde ein Bußgeld verhängt, weil er nicht angeschnallt in seinem Kfz telefoniert hatte. Auf seine Begründung hin, er habe dies an einer roten Ampel getan, die, dies wisse er auf Grund seiner Ortskenntnis, längere Zeit rot sei, hob das Amtsgericht Hannover zunächst den Bußgeldbescheid auf.
Doch damit nicht genug: In der nächsten Instanz entscheid das OLG Celle zum Az. 211 Ss 111/06 wiederum entgegengesetzt. Hiernach ist es weiterhin verboten, bei roter Ampel nicht angeschnallt im Auto zu telefonieren, da die besondere Gefährdungslage im Straßenverkehr auch dort fortdauert, so das OLG.
Das Team von RECHTLEGAL meint "Wo kämen wir denn da hin, ..."
Versicherungsrecht - Neuwagen
Wann ein neues Kfz neu ist, ist auch bei schweren Verkehrsunfällen mit wirtschaftlichem Totalschaden oft streitig. Das LG Leipzig hat sich zum Az. 13 O 5594/04 an einen neuen Definitionsversuch gewagt, wonach ein Fahrzeug, das älter als einen Monat ist und mehr als 1.000 km zurückgelegt hat, nach einem Unfall nicht mehr auf Neuwagen-Basis erstattet wird. Getroffen hat dieser Urteilsspruch einen Autofahrer, dessen Fahrzeug knapp zwei Monate alt war und eine Laufleistung von gut 1.400 km aufwies.
Fazit: Es ist nicht selten, dass richterliche Festsetzungen von Grenzwerten den Anschein von Willkür ausstrahlen.
Verkehrsrecht - Beweismittel-Vereitelung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil zum Az. VIII ZR 43/05 seine außergewöhnliche Sachkunde im Verkehrsrecht unter Beweis gestellt.
Zum Fall: Ein Gebrauchtwagen-Käufer erlitt wenige 1.000 km nach Kauf einen Schaden am Turbolader. Der Verkäufer weigerte sich, die Kosten hierfür zu übernehmen, weshalb der Käufer auf seine Kosten einen neuen Turbolader einbauen ließ. Nach weiteren zehn Monaten wies das gebrauchte Kfz einen erneuten Schaden am Turbolader auf, woraufhin der Käufer vom Verkäufer Rückerstattung des Kaufpreises verlangte, gestützt auf Sachmängelhaftung.
Dies wies der BGH zurück, da der Gebrauchtwagen-Käufer die Aufklärung des Falles vereitelt hat, indem er den zuerst getauschten Turbolader nicht aufbewahrt hat, obwohl er damit hätte rechnen müssen, dass der Lader als Beweismittel benötigt werden könnte.
Das Team von RECHTLEGAL hofft, dass dieses Urteil keine Schule machen wird. Anderenfalls fänden sich sicher in deutschen Kellern Unmengen an Kfz-Ersatz- und Verschleißteilen, frei nach der Divise: "Man kann ja nie wissen, ..."
Deutschland - Wirtschaftswachstum
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist dieses Quartal um 0,6% nach Angaben des statistischen Bundesamts gestiegen, womit die Jahresprognose eines Wachstums von knapp 1% erfüllt wird. Konjunkturmotor ist die Deutsche Wirtschaft im Gegensatz zum Privatkonsum, der erneut zurückgegangen ist.
Auch in den neuen Bundesländern hat die Industrieproduktion erheblich zugelegt, so das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH).
Zu guter Letzt - Spucken verboten
Der kleine Kurort Belzig bei Berlin ließ durch seine Stadtverordneten eine Verordnung zum Verbot des Spuckens auf der Straße beschließen. Jeder Straßenspucker muss künftig EUR 20.- berappen. Noch härter wird das verbotene Rauchen an bestimmten öffentlichen Plätzen oder gar die Verrichtung der Notdurft bestraft, nämlich mit bis zu EUR 50.-.
Prominenter Vorreiter neben anderen ist die Stadt Köln, die als Großstadt natürlich höhere Bußgelder verhängt, beim Spucken immerhin bis EUR 35.-. Glücklich werden die Kölner Stadtkämmerer aber nicht sein, da offiziellen Angaben zufolge bislang erst zehn Verstöße geahndet worden sind.
Dem Team von RECHTLEGAL bleibt bei solchen Meldungen die Spucke weg.
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