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rechtaktuell september 2005



aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Umgebungslärm-Richtlinie - neue EU-Verordnung

Nachdem bereits kürzlich die Feinstaub-Konzentrations-Richtlinie Deutschlands Großstädte in Bedrängnis gebracht hat, droht neues Ungemach durch die neue Umgebungslärm-Richtlinie der Europäischen Union, die es sich zum Ziel gesetzt hat, europaweit den Straßenlärm auf den Hauptverkehrsstraßen in Städten von zunächst mehr als 100.000 Einwohnern zu reduzieren.

Die EU verlangt, dass bis zur Jahresmitte 2007 alle Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern für sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von täglich mehr als 16.400 Kfz Lärmkarten erstellen müssen. In der Folgezeit bis Mitte 2008 sollen dann konkrete Pläne zum Lärmschutz vorgelegt werden.

Genau an dieser Stelle beginnt, wie bereits erst kürzlich bei der Richtlinie zur Feinstaub-Konzentration, die Problematik. Die neue Richtlinie sieht nämlich selber, entgegen der eben genannten, keine eigenen Grenzwerte ab Mitte 2008 vor. Übersehen werden darf aber nicht, dass ab diesem Zeitpunkt die Einhaltung der jeweiligen nationalen Vorschriften gefordert wird. Diese richten sich in Deutschland aktuell nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Hiernach gelten unter Berücksichtigung von Rechtsprechung wie auch allgemeinen Vorschriften Lärmgrenzwerte von 59 Dezibel tagsüber, 49 Dezibel nachts. Die Hansestadt Hamburg dagegen verzeichnet regelmäßig Straßenlärm auf ihren Hauptverkehrsstraßen, der zwischen 60 und 65 Dezibel beträgt. Klagen der betroffenen Anwohner vorausgesetzt, wären Entscheidungen, die erhebliche Einschränkungen des Kfz-Verkehrs bis hin zu Fahrverboten vorsehen, gut denkbar. Jedenfalls wären derart einschneidende Maßnahmen eher wahrscheinlich als bei der aktuell bekannten Richtlinie zur Feinstaub-Konzentration.

Bereits jetzt beraten Experten, mit welchen Maßnahmen die künftige Richtlinie umgesetzt und eingehalten werden kann: In Betracht kommen neben besser gekapselten Motoren auch leisere Reifen, neuartige Antriebstechnologien und - sofern das Geld in den leeren Haushaltskassen reicht - vielleicht sogar neue Ortsumgehungen oder Flüster-Asphalt.

Letzteres hätte den großen Vorteil, dass dann die desolate Flickschusterei auf einem großen Teil des heutigen Straßennetzes endlich beseitigt würde.

In diesem Sinne: Der EU-Bürokratie sei dank ... oder auch nicht.


Unser abschließender Tipp: Unter Aktuelles-News bieten wir Ihnen aktuelle Informationen aus Recht und Wirtschaft in diversen Rubriken, dazu unsere Urteilssammlung wie auch recht(lich) Kurioses.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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