rechtsanwalt international
ra internationales recht
rechtsanwalt
rechtsanwalt ra

rechtsanwalt brustverkleinerung - geld zurück bei schönheits-op

rechtsanwalt brustverkleinerung - geld zurück bei schönheits-op

anwalt international ra internationales rechtsanwalt arbeitsrecht

karlsruher brustverkleinerung



aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Geld zurück bei Schönheits-OP

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich letztinstanzlich mit einer Brustverkleinerung für EUR 9.500.- zum Az. III ZR 223/05 befasst.

Dem Rechtstreit lag die Klage einer Patientin zugrunde, die zunächst ihre Brustverkleinerung in Auftrag gab, zahlte, anschließend einen Teil der Summe zurückforderte, weil eine Abrechnung nach Gebührenordnung "preiswerter" war.

Die Richter in Karlsruhe haben sich dieser Sichtweise angeschlossen und hierbei im wesentlichen geurteilt, dass Ärzte auch bei privaten Abrechnungen von rein kosmetischen facelifting Eingriffen sich an die Sätze der Gebührenordnung halten müssen.

Das Team von RECHTLEGAL hofft, dass dieses Urteil nicht als "Karlsruher Brustverkleinerung" in die Rechtsgeschichte eingehen wird.

(Quelle: BGH, III ZR 223/05)


Ihr Team von RECHTLEGAL


zurück | startseite | drucken | vorwärts


arbeitsrecht

vertragsrecht

wirtschafts- und unternehmensrecht

transportrecht-logistikrecht

internationales

verkehrsrecht

erbrecht

it-recht

rechtsanwalt, anwalt, ra
rechtsanwalt, anwalt, ra

newsticker

presse

urteile

kurioses

rechtaktuell

internet-statistik



TH. KRONENBERGHS - RECHTSANWALT - SICHERHEITSBERATER
LÜNEBURGER STR. 54 - 21395 TESPE / ELBE - RA@RECHTLEGAL.DE
TELEFON 0 41 76 / 91 26 00 - FAX 0 41 76 / 91 26 02

ARBEITSRECHT - VERKEHRSRECHT - WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSRECHT - IT-RECHT - INTERNATIONALES RECHT
LOGISTIKRECHT - SPEDITIONSRECHT - TRANSPORTRECHT - GEFAHRGUTRECHT - NATIONAL UND INTERNATIONAL
SICHERHEITSBERATER FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFAHRGUT NACH EG-RICHTLINIE 36 / 96 VOM 03.06.1996
VERTRETUNGSBERECHTIGT BEI ALLEN DEUTSCHEN GERICHTEN MIT AUSNAHME DES BGH IN ZIVILSACHEN
MEMBER OF THE FOREIGN LAWYERS ASSOCIATION OF GERMANY - HAMBURG

RECHTLEGAL® - RECHTLEGAL.DE