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aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

doppelter Führerscheinentzug

Zu seinem Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erschien ein Hamburger mit seinem eigenen Auto bei Gericht. Nachdem er zu Geldstrafe und Führerscheinsperre verurteilt worden war, verließ er das Gericht und begab sich wiederum an das Steuer seines dort abgestellten Wagens. Sofort wurde er von der Polizei angehalten - und wieder ins Gericht gebraucht.

Die noch anwesende Staatsanwältin leitete ein erneutes Verfahren wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein - und stellte das Tatwerkzeug, das Auto des Delinquenten, sicher.

Sein Pech: Er war einem Polizisten beim ersten Betreten des Gerichts aufgefallen, weil er trotz winterlicher Teperaturen im Januar nur mit Jeans und T-Shirt bekleidet war. Dummheit siegt ... nicht immer.

(Quelle: ap - 02/2005)


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