
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Wegelagerer - keine Polizistenbeleidigung
Mit Wegelagerern hatte sich das Bayerische Oberste Landesgericht zum Az. 1 St RR 163/04 zu befassen. So zumindest hatte ein Autofahrer in Bayern einen Polizisten im Rahmen einer Verkehrskontrolle unfreundlich bezeichnet. Geärgert hatte sich der Autofahrer über ein Bußgeld wegen des Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes, daraufhin mehrfach den ihn verwarnenden Polizisten als Wegelagerer bezeichnet.
Nachdem der Autofahrer in der ersten und der zweiten Instanz zu Geldstrafen verurteilt wurde, sprach ihn das Bayerische Oberste Landesgericht in der Revision frei. Die Begründung ist gerade im als konservativ eingeschätzten Bayern ungewöhnlich:
Der Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sichert jedem Bürger zu, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Angst vor Sanktionen kritisieren zu dürfen. Der Autofahrer habe lediglich die Kontrolle an sich kritisieren, nicht aber den Beamten persönlich beleidigen wollen. Zudem könne der alte Begriff des Wegelagerers wohl kaum einen Vorwurf kriminellen Verhaltens gegenüber dem Polizisten darstellen.
So amüsant das Team von RECHTLEGAL diese Entscheidung auch bewertet, muss dennoch darauf hingewiesen werden, dass der Autofahrer selbstverständlich die Geldbuße wegen des nichtangelegten Gurtes zahlen musste.
(Quelle: BayObLG 1 St RR 163/04)
Ihr Team von RECHTLEGAL
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