rechtsanwalt international
ra internationales recht
rechtsanwalt
rechtsanwalt ra

rechtsanwalt prozessrecht - richter verurteilt sich selbst

rechtsanwalt prozessrecht - richter verurteilt sich selbst

anwalt international ra internationales rechtsanwalt arbeitsrecht

prozessrecht - richter verurteilt sich selbst



aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Richter in Saudi-Arabien verurteilt sich wegen toter Taube

Ein saudi-arabischer Richter hat in der für Moslems heiligen Stadt Mekka eine Taube überfahren. Dieser - an sich nicht außergewöhnliche Vorfall - bekommt seine entscheiden Bedeutung durch den Umstand, dass es in Mekka als Verbrechen gilt, ein Tier zu töten.

Der Richter zog daraufhin seine Konsequenzen: Nach Rückkehr auf seinen Richterstuhl in Jeddah (Dschidda) leitete er ein Strafverfahren gegen sich ein. Damit nicht genug, trat er in diesem Verfahren neben seiner Rolle als Richter gleichzeitig als Ankläger und als Zeuge auf.

Wie sodann nicht anders zu erwarten, sprach er sich der Tiertötung in der heiligen Stadt schuldig und verurteilte sich, ein Schaf zu opfern und die Opfergabe sodann unter den Armen zu verteilen.

Andere Länder, andere Sitten ...

(Quelle: dpa - 03/2006)


Ihr Team von RECHTLEGAL


zurück | startseite | drucken | vorwärts


arbeitsrecht

vertragsrecht

wirtschafts- und unternehmensrecht

transportrecht-logistikrecht

internationales

verkehrsrecht

erbrecht

it-recht

rechtsanwalt, anwalt, ra
rechtsanwalt, anwalt, ra

newsticker

presse

urteile

kurioses

rechtaktuell

internet-statistik



TH. KRONENBERGHS - RECHTSANWALT - SICHERHEITSBERATER
LÜNEBURGER STR. 54 - 21395 TESPE / ELBE - RA@RECHTLEGAL.DE
TELEFON 0 41 76 / 91 26 00 - FAX 0 41 76 / 91 26 02

ARBEITSRECHT - VERKEHRSRECHT - WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSRECHT - IT-RECHT - INTERNATIONALES RECHT
LOGISTIKRECHT - SPEDITIONSRECHT - TRANSPORTRECHT - GEFAHRGUTRECHT - NATIONAL UND INTERNATIONAL
SICHERHEITSBERATER FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFAHRGUT NACH EG-RICHTLINIE 36 / 96 VOM 03.06.1996
VERTRETUNGSBERECHTIGT BEI ALLEN DEUTSCHEN GERICHTEN MIT AUSNAHME DES BGH IN ZIVILSACHEN
MEMBER OF THE FOREIGN LAWYERS ASSOCIATION OF GERMANY - HAMBURG

RECHTLEGAL® - RECHTLEGAL.DE