
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Zwangseinweisung - Skifahren im Treppenhaus
Kurz vor Silvester 2006 bereitete sich ein Berliner Mieter auf seinen alpinen Winterurlaub vor. Auf Grund der Lage seiner Wohnung in der dritten Etage testete er seine neu erworbenen Skier im Treppenhaus beim Abwärtslauf ins Erdgeschoss, wo er unfallbedingt nie ankam.
Während also der Mieter freudig erregt hinab wedelte, betrat eine ältere Dame aus ihrer Wohnung im ersten Stock ebenfalls das Treppenhaus. Es kam zum unvermeidlichen Unfall, bei dem sich die ältere Dame leicht verletzte, woraufhin sie einen Arzt konsultierte.
Diesem berichtete sie von ihrem Erlebnis der dritten Art, nämlich dem Zusammenprall mit einem Skifahrer in ihrem Treppenhaus. Daraufhin wies der Arzt die ältere Dame sofort mit Verdacht auf paranoide Wahnvorstellungen zwangsweise in die örtliche Psychiatrie ein.
Das Team von RECHTLEGAL rät daher zur Vorsicht bei Aussagen gegenüber Ärzten. Man weiß ja nie ...
(Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB), FritzRadio)
Ihr Team von RECHTLEGAL
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