
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Sie können mich mal ...
Das OLG Karlsruhe hat zum Az. 1 Ss 46/04 entschieden, dass der Beginn des Götz-Zitats an sich keine Beleidigung darstellt entgegen den Entscheidungen der Vorinstanzen.
Das im ruhenden wie auch fließenden Verkehr und auch in anderen Lebenslagen nicht selten verwendete "Sie können mich mal ..." stelle, so das OLG Karlsruhe, keine Beleidigung dar. Solange also das Zitat nicht beendet ist, könne sein eventuell beleidigender Charakter nicht abschließend geklärt werden, weshalb für eine Verurteilung wegen Beleidigung kein Raum sei.
Schließlich wisse man nicht, so das OLG Karlsruhe, ob der Deliquent das Zitat nach Götz von Berlichingen beendet hätte. So lange dies nicht feststehe, seien auch Fortsetzungen des Zitats denkbar, die nicht beleidigend seien.
Eine denkbare Alternative, die dem Team von RECHTLEGAL für Verkehrskontrollen spontan eingefallen ist, lautet: "Sie können mich mal ... verwarnen".
(Quelle: OLG Karlsruhe - Az. 1 Ss 46/04)
Ihr Team von RECHTLEGAL
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