
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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soziales Trinken mit dem Pfarrer - Urteil beschert Apotheker Führerschein
Landgericht korrigiert Spruch des Amtsgerichts nach Trunkenheitsfahrt. Sperrfrist auf fünf Monate verkürzt. Gläschen mit dem Pfarrer.
Kreis Düren. Der laue Mai-Abend hatte gesellig angefangen: Nach Feierabend traf ein 43 Jahre alter Apotheker aus Düren den Pfarrer seiner Heimatgemeinde. Man hatte Angelegenheiten der Pfarre zu besprechen und unterheilt sich bei einem Glas Wein. Doch der Abend endete unerfreulich, denn der Apotheker war auf der Heimfahrt ein wenig zu schnell unterwegs und wurde deshalb von der Polizei kontrolliert. Dabei rochen die Beamten Alkohol. Ergebnis der Blutprobe: Der 43 jährige hatte mit 1,14 Promille Alkohol im Blut sein Auto gefahren, eine Straftat. Nun half ihm auch kirchlicher Beistand nicht mehr, er ging zum Anwalt.
In I. Instanz verurteile ihn das Amtsgericht Düren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen je EUR 90.-. Der Führerschein wurde eingezogen und für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist von acht Monaten festgesetzt.
Der Verkehrssünder hatte Glück im Unglück. Mit Hilfe seines Anwalts erreichte er in einer Beschwerde beim Landgericht Aachen eine Korrektur des erstinstanzlichen Urteils. Damit wurde die Sperrfirst erheblich abgekürzt, der Apotheker erhielt seinen Führerschein vor Weihnachten zurück.
Das LG Aachen hielt den angetrunkenen Apotheker zu Gute, dass er sich in Einzelsitzungen beim TÜV, einem Gespräch mit einer Verkehrspsychologin und damit der Aufarbeitung seines Verhaltens unterzogen hatte. Im Ergebnis hatte die Psychologin dem Apotheker ein höheres Verantwortungsbewusstsein als früher attestiert. Gewürdigt wurde auch, dass es sich bei dem Dämmerschoppen mit dem Pfarrer um "Alkoholkonsum aus sozialer Veranlassung" gehandelt habe.
(Quelle: Dürener Zeitung 10.12.2005)
Ihr Team von RECHTLEGAL
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