
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Nachfolgend unser aktueller newsticker 01 + 02/2010 vom 14.01.2010.
Die kommende Ausgabe erscheint um den 29.01.2010.
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Newsticker 01 + 02/2010 vom 14.01.2010
Arbeitsrecht - Gehaltskürzungen bei "finanzieller Schieflage"
Ein Arbeitgeber, der sich in "finanzieller Schieflage" befand, erteilte seinen Mitarbeitern Änderungskündigungen, in denen er geringeren Lohn für gleiche Arbeit anbot. Einer seiner Mitarbeiter akzeptierte dies nicht und ging den Weg durch die arbeitsgerichtlichen Instanzen, letztlich bis zum Landesarbeitgericht (LAG) Rheinland-Pfalz.
Dieses entschied zum Az. 2 Sa 867/06, dass die Änderungskündigung im vorliegenden Fall, nämlich verbunden mit Gehaltskürzung, sozial ungerechtfertigt ist. Dem hielt der Arbeitgeber zwar entgegen, es gehe seiner Firma schlecht, jedoch teilten ihm die Arbeitsrichter zweiter Instanz mit, dies allein reiche nicht aus.
Weder habe er einen überraschenden Auftragseinbruch noch eine effiziente Konsolidierung seines Unternehmens dargelegt im übrigen nicht alle anderen Mittel vor einer Änderungskündigung ausgeschöpft. Auch der Grundsatz, dass der Arbeitgeber alle seine Arbeitnehmer mit der Kündigung gleich behandele, sei nicht ausreichend.
Das Team von RECHTLEGAL merkt an, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz, auf den der Arbeitgeber abstellt, hier nicht greift, da Gleichbehandlung im Unrecht von diesem Grundsatz nie gedeckt ist.
Arbeitsrecht - Widerrechtlicher Klagverzicht
Ein Arbeitgeber kündigte einem Mitarbeiter, wobei die Kündigung folgenden vorformulierten Passus beinhaltete "Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt. Auf Klage wird verzichtet.".
Wie nicht anders zu erwarten unterschrieb der Arbeitnehmer, um dennoch - eigentlich entgegen dem Wortlaut der Passage - vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung vorzugehen.
Die Parteien stritten bis zum höchsten deutschen Arbeitsgericht, dem Bundesarbeitsgericht (BAG). Dieses entschied mit Urteil zum Az. 2 AZR 722/06, dass ein solcher Klageverzicht, der vom Arbeitgeber vorformuliert ist, immer dann unwirksam ist, wenn der Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ohne jede Gegenleistung erfolgt.
Das Team von RECHTLEGAL merkt an, dass der Fall anders zu beurteilen wäre, wenn der Arbeitgeber für den Verzicht auf die Kündigungsschutzklage beispielsweise eine Abfindung oder andere Vorteile gewährt hätte.
Gewährleistungsrecht - Altersschwäche eines gebrauchten Kfz
Der gewerbliche Verkäufer eines gebrauchten Kfz hat grundsätzlich für dieses die Gewährleistungspflicht, jedenfalls für einen bestimmten Zeitraum.
Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Fehler auf einen rein altersbedingten Verschleiß zurückzuführen ist, da eine dem Alter und der Laufleistung korrespondierende Abnutzung kein Mangel im Sinne des Gesetzes ist.
Genau hierüber stritten die Parteien, betreffend ein Fahrzeug mit gut 100 tkm. Bereits kurze Zeit nach dem Kauf traten Probleme mit der Gasannahme auf, weshalb der Käufer das Fahrzeug zurückgeben wollte. Der Verkäufer war gegenteiliger Ansicht, letztlich bestätigte ihm dies ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der davon ausging, der Mangel sei altersbedingt.
Das bereits zuvor angerufene Landgericht (LG) Dortmund wies daher die Klage zum Az. 22 O 85/06 zurück.
Zu guter Letzt - Schlechte Zahlungsmoral der Privathaushalte
Laut einer Umfrage der Wirtschaftsauskunftdatei Bürgel verschulden sich die Deutschen weiter auf hohem Niveau. Die gerichtlichen Zwangsmaßnahmen gegen Private sind im ersten Halbjahr letzten Jahres, verglichen mit dem Vorjahreszeitraum, nur um weniger als 1% zurückgegangen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
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