
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Rechtstipp Januar 2005: ... recht billig, bitte - Anwaltsgebühren
Zur Mitte des Jahres 2004 ist das RVG in Kraft getreten, begleitet von einer immensen Pressekampagne seitens der Versicherungswirtschaft. Die Rechtsschutzversicherer haben in teils ganzseitigen Zeitungsanzeigen den Eindruck erweckt, Rechtsanwälte seien seitdem zum unerschwinglichen Luxusgut geworden, in erster Linie nur deshalb, um ihre Prämien ungeniert erhöhen zu können.
Fakt ist: Die Anwaltsvergütung hat sich nur leicht erhöht, nachdem sie zuvor rund 10 Jahre lang nicht angepasst worden ist. Auch sind teilweise Gebühren gestrichen worden, so dass die Neuregelung eher einem Nullsummen-Spiel gleichkommt.
Es geht aber auch entgegengesetzt: Wohl aufgrund der aktuell extrem hohen Zahl von Anwälten werden Mandanten auf den verschiedensten Wegen Preisnachlasse, Rabatte und Skonti eingeräumt. Über die 0190-Anwalts-Hotlines hinaus, die bei unabhängigen Tests mehr als durchwachsen abgeschnitten haben, geht der Trend eines Teils der Anwaltschaft zur drastischen und ruinösen Senkung der Gebühr für die Erstberatung bis hin zu Dumpingpreisen.
Der Gesetzgeber hat Anwälten nämlich durch die Anpassung des Gebührenrechts Mitte 2004 die Möglichkeit gegeben, die außergerichtlichen Anwaltsgebühren in einigen Teilbereichen mit dem Mandanten frei zu vereinbaren. Hiervon macht ein gewisser Teil der Anwaltschaft rege Gebrauch, überwiegend angeboten im Internet. Während die Erstberatung maximal EUR 190,- netto in Verbrauchersachen betragen darf, werben Anwälte zum Teil bereits mit Erstberatungen ab EUR 10,-.
Eine besonders perfide Form dieses Anwaltsdumpings war kürzlich im Internet zu bewundern, wo Interessierte ihr Rechtsproblem stichwortartig schildern und dann zur Versteigerung an Anwälte stellen konnten. Hierbei gaben die Rechtssuchenden einen Maximalbetrag an, für den sie die anwaltliche Lösung erwarten. Ist ein Anwalt hierzu bereit, "ersteigert" er diese Sache und führt für die ersteigerte Summe, mininmal EUR 10,-, die Beratung durch.
Eine äußerst komplizierte Sozialrechtssache mit der Vorfrage eines wirksamen Unterhalts-Verzichtes einer in Italien geschiedenen Ehe ging für weniger als EUR 40,00 "über den Tresen". Über die Qualität solcher anwaltlicher Dienstleistungen kann nur gemutmaßt werden, schließlich muss der zu solchen Dumpingpreisen arbeitende Anwalt sich vom Honorar nicht nur ernähren, sondern zusätzlich Steuern, Abgaben, Mietkosten etc. tragen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat dieser Vorgehensweise mit einem aktuellen Urteil kürzlich einen Riegel vorgeschoben. Im wesentlichen hat das OLG seine Entscheidung - in normal verständliches Deutsch übersetzt - auf die Interessen des Mandanten und Auftraggeber des Anwaltes gestützt. Bei Preisen zwischen EUR 10,- und EUR 50,- sei eine gründliche und sachgerechte Befassung des Anwalts mit dem Anliegen seines Mandanten nicht mehr möglich.
Mit der Entscheidung soll zugleich verhindert werden, dass Anwälte aggressiv mit ihren Dumpingpreisen werben, deren Höhe bereits deutlich macht, dass eine eingehende Prüfung und umfassende Beratung des Mandanten nicht mehr sichergestellt ist. Oder halten Sie etwa das Angebot, eine Inspektion Ihres VW Golf einschließlich Ersatzteilen zum Festpreis von EUR 25,- durchzuführen, für seriös?
Fazit: Geiz ist geil, aber nur bis zu dem Punkt, wo die anwaltliche Beratung zu Dumpingpreisen den Mandanten mehr schadet als nützt.
Ihr Team von RECHTLEGAL
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