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aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Rechtstipp August 2006: Gelbe Seiten und andere

Regelmäßig erhalten Unternehmen, Selbständige, Gewerbetreibende, sogar Kleingewerbetreibende und manchmal auch Privatpersonen, gerade in der Urlaubszeit zur Jahresmitte, Post. Inhalt der Briefe ist auf den ersten Blick ein Korrekturabzug des Branchenbuchs "Gelbe Seiten". Jedenfalls sprechen die gelbe Farbe und die Aufmachung des Schreibens auf den ersten, meist auch auf den zweiten Blick dafür. Oftmals liegt auch, um das Ausfüllen angenehmer und einfacher zu gestalten, ein Rückumschlag, teils mit dem Vermerk "Gebühr zahlt Empfänger", bei.

Vermeintlich müssen lediglich Ort und Datum, Unterschrift und Firmenstempel aufgebracht werden, da sich an den Angaben in diesem vermeintlichen Korrekturabzug der Gelben Seiten nichts geändert hat. Was auf dem ersten Blick nicht ersichtlich ist, ist die Tatsache, dass zwar die Angaben im "Korrekturabzug" aus den Gelben Seiten stammen, von wo man sie abgeschrieben oder mit moderner Technik übernommen hat, der Anbieter aber nicht das bekannte Branchenbuch ist. Hinter den Schreiben stehen vielmehr eine Vielzahl von dubiosen und unseriösen Anbietern, deren einziges Ziel eine schnelle Mark auf Kosten der Betroffenen ist.

Erst ein genaues Hinsehen nämlich zeigt, dass der vermeintlich von den Gelben Seiten stammende Korrekturabzug eigentlich ein Eintragungsantrag eines völlig unbekannten Branchenbuchs ist, der in der Regel mindestens netto EUR 1.000.- pro Jahr kostet, oftmals auch erheblich mehr, ohne dass auch nur ansatzweise eine halbwegs angemessene Gegenleistung hierfür geboten wird.

Einmal unterschrieben und abgesandt, wird es aufwändig, den Vertrag zu beseitigen. Insbesondere hilft nicht die Berufung auf die Urlaubszeit und die daraus folgende Abwesenheit des Geschäftsinhabers sowie der Hinweis auf eine Vertretung, die sich nur geirrt hat. Am besten sollten Anschreiben dieser Art sofort dem Reißwolf oder Papierkorb überantwortet werden.

Wenn aber nun ein solcher Antrag versehentlich unterzeichnet wurde, sollte umgehend der Betreiber des Branchenbuchs angeschrieben werden unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg in einem ähnlichen Fall, wonach die Bezeichnung "Korrekturabzug" beim Empfänger des Schreibens einzig die Vorstellung erweckt, er solle lediglich die Richtigkeit der aufgeführten Daten prüfen und bestätigen. Der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages werde hiervon nicht gedeckt, so die Richter des LG Hamburg.

Daher abschließend unser Tipp: Bevor Sie sich im nachhinein mit den Betreibern der dubiosen Branchenbücher außergerichtlich oder gar gerichtlich streiten müssen, sollten Sie im Vorfeld, nämlich nach Erhalt des vermeintlichen Korrekturabzugs der Gelben Seiten, Vorsicht walten lassen.

Übrigens ... ist ein Standardeintrag in den "echten" Gelben Seiten kostenlos.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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