
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Rechtstipp September 2004: Nachsaison - Reisemängel
Nach Ende der Ferien und Rückkehr aus dem Urlaub ist oft der Ärger groß, vor allem, wenn die Reise nicht so verlaufen ist wie vorgestellt. Mangelnder Service bei der An- und Abreise, plötzlicher Wechsel der Fluggesellschaft gegen eine "no-name-airline", laute Unterkünfte, verschmutzter Strand oder schlechtes Essen können den Genuss am eigentlich wohlverdienten Urlaub erheblich beeinträchtigen.
Dies muss sich der Reisende, wie die Rechtssprechung weiß, nicht gefallen lassen, vor allem, wenn die Reisemängel einen bestimmten Umfang überschreiten. Grundsätzlich gilt allerdings, dass der, der eine Billigreise bucht, kein Recht auf First-Class-Service hat. Dennoch muss sich der Reisende nicht alles gefallen lassen. Die einzelnen Reisemängel und deren gerichtliche Bewertung nach der "Frankfurter Tabelle" sind nebenstehend abgedruckt.
Zur Vorsicht ist dennoch zu raten: Die "Frankfurter Tabelle" stellt keinen verbindlichen Minderungsbetrag für Reisemängel auf, sondern gibt dem Richter lediglich eine unverbindliche Richtung für die Minderung des Reisepreises vor. Gerade nach der letzten Reform des Zivilprozesses werden Verfahren, in denen um weniger als EUR 600.- gestritten wird, in der Regel im schriftlichen Gerichtsverfahren, also ohne mündliche Verhandlung, entschieden. Zudem sind diese Urteile grundsätzlich nicht durch das Berufungsgericht überprüfbar.
Dennoch ist der Reisende nicht rechtlos gestellt. Berechtigte und nachgewiesene Mängel führen oft zur erheblichen Minderung des Reisepreises. Werden vor Ort Mängel festgestellt, sollten diese schriftlich protokolliert und, sofern möglich, durch Fotos oder Zeugen nachgewiesen werden. Der örtliche Reiseleiter sollte sofort kontaktiert und um Abhilfe gebeten werden. In jedem Falle, egal ob der Reiseleiter vermitteln kann oder nicht, ist er aufzufordern, das Mängelprotokoll des Reisenden zu unterzeichnen.
Innerhalb von spätestens einem Monat nach Ende der Reise sind die Reisemängel dem Reiseveranstalter schriftlich anzuzeigen. Wichtig ist, sich als Reisender an den Reiseveranstalter zu wenden, da Reisebüros in der Regel als Vermittler nur für eigene Fehler, wie beispielsweise eine Fehlbuchung, verantwortlich sind. Eine Geltendmachung beim Reiseveranstalter nach einem Monat ist verspätet. Innerhalb der Monatsfrist sollte das Mängelschreiben nachweisbar, am besten per Telefax und Einschreiben, dem Reiseveranstalter zugehen. Der Reiseveranstalter sollte unter Beschreibung der Mängel aufgefordert werden, einen Preisnachlass zu gewähren. Ist die Ein-Monats-Frist eingehalten, beträgt dann die Verjährungsfrist für Reisemängel zwei Jahre ab Reiseende.
Zur Prüfung, ob die gebuchte Reise mangelfrei ist, sollte diese vor Ort mit den Angaben im Reisekatalog verglichen werden. Doch Vorsicht: Die "Geheimsprache" in Reisekatalogen ist mehr als missverständlich, einige Beispiele sind in der Spalte nebenan abgedruckt. Zwar muss die "zentrale Lage" des Hotels nicht zwingend Verkehrslärm bedeuten, fernliegend ist dies jedoch nicht.
Somit bleibt als Fazit: Überprüfen Sie bei Buchung die Angaben im Reisekatalog sehr kritisch, damit Sie nicht auf dubiose Katalogbeschreibungen hereinfallen. Wenn die Reise ungestört verlaufen ist, gibt es im nachhinein weder Ärger noch Streitereien mit dem Reiseveranstalter, sondern nur die Erkenntnis, einen erholsamen Urlaub verbracht zu haben.
Katalogangaben:
"zentrale Lage" - erheblicher Verkehrslärm
"Flughafennähe" - in der Einflugschneise
"belebte Uferstraße" - Verkehrslärm zwischen Hotel und Wasser
"aufstrebender Ferienort" - Großbaustelle
"idyllischer Ferienort" - nichts los
"naturbelassener Strand" - regelmäßig ungepflegt
"strandnah" - bis zwei km vom Strand entfernt
"Hotel für junge Leute" - erhebliche Lärmbelästigung nachts
Frankfurter Tabelle (Minderung in % des Reisepreises):
Hotelzimmer 1/3 zu klein: 35%
fehlender Balkon trotz Buchung: bis zu 10%
fehlendes Sport- und Unterhaltungsprogramm: bis zu 50%
Hotel in der Stadt anstatt am Strand: bis zu 20%
Schimmelpilz: 15-25%
kein Warmwasser: 5%
Pool verschmutzt und nicht benutzbar: 20%
Strandentfernung zwei km statt 200 m: 10-15%
Kies- statt Sandstrand: 10-15%
fehlende Kinderbetreuung: 10-20%
Baulärm tagsüber: 20-35%
Baulärm zusätzlich nachts: 50%
Fluglärm: 15%
unbespielbarer Golfplatz: 15%
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