rechtsanwalt international
ra internationales recht
rechtsanwalt
rechtsanwalt ra

rechtsanwalt verkehrsrecht ausland

rechtsanwalt verkehrsrecht ausland

anwalt international ra internationales rechtsanwalt arbeitsrecht

verkehrsrecht - ausland



aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Rechtstipp Juni 2006: Mit dem Auto ins Ausland ...

...ist in der Ferienzeit, gerade in den Sommerferien, trotz der immer günstigeren Flugreisen sehr beliebt. Weniger beliebt sind die unliebsamen Überraschungen, die im Ausland wegen unbekannten Verkehrsvorschriften und teils drastischen Bußgeldern drohen.

Wer also plant, mit seinem Fahrzeug ins europäische Ausland zu fahren, ist gut beraten, sich vorher über die dortigen Verkehrsregeln zu informieren, anderenfalls genug Bargeld zur Begleichung vor Ort mit sich zu führen. Nachfolgend können natürlich nicht sämtliche Verkehrsregeln für alle europäischen Staaten aufgeführt werden, daher nur einige Überblicke:

Während die Höchstgeschwindigkeit meist überall bei 50 km/h innerorts liegt, beträgt sie auf Landstraßen in der Regel weniger als die in Deutschland erlaubten 100 km/h, meist nur 80 - 90 km/h. Autobahnen im europäischen Ausland sind nicht unbeschränkt, sondern meist auf 120 - 130 km/h beschränkt. Eine Ausnahme gilt in Italien, wo teils bis zu 150 km/h schnell gefahren werden darf, allerdings bei regennasser Fahrbahn nur noch 110 km/h.

Die Strafen für Geschwindigkeits-Überschreitungen sind meist erheblich höher als in Deutschland. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h innerorts ist in Österreich mit etwa EUR 20.- recht preiswert, drastischer fallen die Bußen in Italien (EUR 140.-), Belgien (EUR 150.-) und Spanien (bis EUR 300.-) aus. Hinzu kommen meist noch "saftige" Verwaltungsgebühren. Als Beispiel sei die Schweiz genannt, wo sich die Bevölkerung zwar nicht gegen Bußgelder, aber gegen die Verwaltungsgebühren sogar versichern kann.

Auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage sollte unterbleiben. Die europäischen "Höchststrafen" liegen zwischen EUR 120.- und EUR 150.- in den Ländern Griechenland, Ungarn, Norwegen, Portugal und den Niederlanden.

Mit Licht muss man mittlerweile tagsüber in vielen europäischen Staaten fahren. Sonderregeln gelten in Frankreich, wo man bei Niederschlag das Licht einschalten muss, und in Italien, wo außerorts Lichtpflicht besteht.

Vor Reisebeginn empfiehlt es sich auch, sich nach Warnwesten zu erkundigen. In Italien und Spanien kostet das Nichtanlegen der Weste EUR 100.- und mehr, das Nichtmitführen dagegen nichts. Anders in Österreich und Portugal, wo bereits das Fehlen von Warnwesten ein Bußgeld nach sich zieht.

Auf Alkohol sollte je nach Land verzichtet werden Die meisten osteuropäischen Staaten haben eine 0,0 Promille-Grenze, Polen erlaubt lediglich 0,2 Promille. Die Geldbußen für Alkoholdelikte liegen zwischen preiswerten EUR 500.- bis EUR 600.- in Dänemark und Norwegen und gehen über etwa EUR 1.200.- in Luxemburg und Polen auf bis zu EUR 7.000.- und mehr in Großbritanien.

Auch wenn die Vollstreckung von ausländischen Geldbußen nach Urlaubsende in Deutschland meist problematisch ist, sollte man hierauf nicht bauen. Viele Staaten verlangen von ausländischen Verkehrssündern die Zahlung der Buße vor Ort, manchmal auch eine Kaution in Höhe der zu erwartenden Buße. Ist dies nicht möglich und auch kann nicht via Kreditkarte wie in den Niederlanden gezahlt werden, kann durchaus das Fahrzeug des Verkehrssünders beschlagnahmt werden, eine nicht nur in Belgien beliebte Vorgehensweise. Dass einzig Positive: Ausländische Verkehrsverstöße erhöhen das Flensburger Punktekonto nicht.

Unser Tipp: Denken Sie bei Fahrten ins europäische Ausland immer an die Mitnahme der Grünen Karte, auch wenn diese nur in einigen Staaten bei der Einreise oder in anderen nach einem Unfall erforderlich ist. Denken Sie auch an die Beachtung kurioser Verkehrsvorschriften, zum Beispiel an die grundsätzliche Vorfahrt von Straßenbahnen in Polen.


Ihr Team von RECHTLEGAL


zurück | startseite | drucken | vorwärts


arbeitsrecht

vertragsrecht

wirtschafts- und unternehmensrecht

transportrecht-logistikrecht

internationales

verkehrsrecht

erbrecht

it-recht

rechtsanwalt, anwalt, ra
rechtsanwalt, anwalt, ra

newsticker

presse

urteile

kurioses

rechtaktuell

internet-statistik



TH. KRONENBERGHS - RECHTSANWALT - SICHERHEITSBERATER
LÜNEBURGER STR. 54 - 21395 TESPE / ELBE - RA@RECHTLEGAL.DE
TELEFON 0 41 76 / 91 26 00 - FAX 0 41 76 / 91 26 02

ARBEITSRECHT - VERKEHRSRECHT - WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSRECHT - IT-RECHT - INTERNATIONALES RECHT
LOGISTIKRECHT - SPEDITIONSRECHT - TRANSPORTRECHT - GEFAHRGUTRECHT - NATIONAL UND INTERNATIONAL
SICHERHEITSBERATER FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFAHRGUT NACH EG-RICHTLINIE 36 / 96 VOM 03.06.1996
VERTRETUNGSBERECHTIGT BEI ALLEN DEUTSCHEN GERICHTEN MIT AUSNAHME DES BGH IN ZIVILSACHEN
MEMBER OF THE FOREIGN LAWYERS ASSOCIATION OF GERMANY - HAMBURG

RECHTLEGAL® - RECHTLEGAL.DE