rechtsanwalt international
ra internationales recht
rechtsanwalt
rechtsanwalt ra

rechtsanwalt kündigung neben-tätigkeit krankheit a003

rechtsanwalt kündigung neben-tätigkeit krankheit a003

anwalt international ra internationales rechtsanwalt arbeitsrecht

krankheit - gleichwertige nebentätigkeit



aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Arbeitsrecht - Nebentätigkeit bei Krankheit

Wieder einmal musste sich oberes Arbeitsgericht, diesmal das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg, mit Nebentätigkeiten von Arbeitnehmern während der Krankschreibung befassen.

Der ständigen Rechtsprechung folgend hat das LAG entschieden, dass der Arbeitgeber einem krankgeschriebenen Arbeitnehmer dann fristlos kündigen kann, wenn dieser während der Krankschreibung eine Nebentätigkeit ausübt, die der arbeitsvertraglichen Tätigkeit gleichwertig oder zumindest sehr ähnlich ist.


Mehr arbeitsrechtliche Informationen finden Sie in unserer Rubrik Arbeitsrecht.


Ihr Team von RECHTLEGAL


zurück | startseite | drucken | vorwärts


arbeitsrecht

vertragsrecht

wirtschafts- und unternehmensrecht

transportrecht-logistikrecht

internationales

verkehrsrecht

erbrecht

it-recht

rechtsanwalt, anwalt, ra
rechtsanwalt, anwalt, ra

newsticker

presse

urteile

kurioses

rechtaktuell

internet-statistik



TH. KRONENBERGHS - RECHTSANWALT - SICHERHEITSBERATER
LÜNEBURGER STR. 54 - 21395 TESPE / ELBE - RA@RECHTLEGAL.DE
TELEFON 0 41 76 / 91 26 00 - FAX 0 41 76 / 91 26 02

ARBEITSRECHT - VERKEHRSRECHT - WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSRECHT - IT-RECHT - INTERNATIONALES RECHT
LOGISTIKRECHT - SPEDITIONSRECHT - TRANSPORTRECHT - GEFAHRGUTRECHT - NATIONAL UND INTERNATIONAL
SICHERHEITSBERATER FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFAHRGUT NACH EG-RICHTLINIE 36 / 96 VOM 03.06.1996
VERTRETUNGSBERECHTIGT BEI ALLEN DEUTSCHEN GERICHTEN MIT AUSNAHME DES BGH IN ZIVILSACHEN
MEMBER OF THE FOREIGN LAWYERS ASSOCIATION OF GERMANY - HAMBURG

RECHTLEGAL® - RECHTLEGAL.DE