
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Unsere Abrechnung erfolgt in aller Regel, insbesondere bei unseren privaten Mandanten, nach Rechtsanwalts-Gebühren.
Diese richten sich regelmäßig nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit. Werden wir beispielsweise beauftragt, den nicht gezahlten Kaufpreis eines Kfz geltend zu machen, richten sich unsere Gebühren hiernach. In den Angelegenheiten, in denen die Klagforderung keinen Geldwert besitzt, hat die Rechtsprechung Gebührenwerte herausgearbeitet. So beträgt zum Beispiel der Wert einer Kündigungsschutzklage je Kündigung drei Brutto-Monatsgehälter, der Anspruch auf Fortbeschäftigung ein weiteres Brutto-Monatsgehalt.
In anderen Bereichen, wie etwa bei strafrechtlichen Tätigkeiten, kommen Rahmengebühren zum Ansatz, die eine gewisse Bandbreite bei der Gebührenfestsetzung erlauben, je nach Komplexität der Angelegenheit.
Eine vorherige Gebührenprognose ist unsicher, da oftmals von Faktoren abhängig, die nicht zu beeinflussen sind. So wirkt es sich im Zivilrecht auf die Gebühren aus, ob eine Angelegenheit bereits vorgerichtlich erledigt oder vergleichsweise geregelt werden kann. Bei Fragen zu den Gebühren, welche voraussichtlich für einen Auftrag anfallen, wollen Sie uns bitte kontaktieren.
Oftmals ist für private Mandanten, insbesondere für Verbraucher nach deren gesetzlichen Definition, eine Erstberatung, welche unabhängig von deren Dauer sowie dem Wert der Angelegenheit auf EUR 190.- beschränkt ist, zwecks Klärung einer Rechtsangelegenheit ausreichend. Die gesamten Kosten hierfür betragen inklusive der anfallenden Pauschalen und der Mehrwertsteuer weniger als EUR 250.-.
Ihr Team von RECHTLEGAL
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