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aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Außer der Abrechnung nach Gebühren besteht weiter die Möglichkeit, auf Honorarbasis, meist entweder nach Stundensätzen oder Pauschalvergütungen, abzurechnen. Dies wird in aller Regel von Unternehmensmandanten bevorzugt, da als Bezugsgröße für die anfallenden Kosten entweder der individuell vereinbarte Stundensatz oder die Pauschale, welche sich zumeist am Zeitaufwand bemisst, vereinbart wird.

Honorarvereinbarungen, mit denen die vorgeschriebenen Gebührensätze in Gerichtsverfahren unterschritten werden, sind ebenso wenig zulässig wie reine Erfolgshonorare.

Bei Interesse können Sie uns gerne wegen der Höhe unserer Stundensätze kontaktieren.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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