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Außer der Abrechnung nach Gebühren besteht weiter die Möglichkeit, auf Honorarbasis, meist entweder nach Stundensätzen oder Pauschalvergütungen, abzurechnen. Dies wird in aller Regel von Unternehmensmandanten bevorzugt, da als Bezugsgröße für die anfallenden Kosten entweder der individuell vereinbarte Stundensatz oder die Pauschale, welche sich zumeist am Zeitaufwand bemisst, vereinbart wird. |
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