rechtsanwalt international
ra internationales recht
rechtsanwalt
rechtsanwalt ra

rechtsanwalt prozess-finanzierer

rechtsanwalt prozess-finanzierer

anwalt international ra internationales rechtsanwalt arbeitsrecht

prozessfinanzierer



aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Prozessfinanzierer sind Unternehmen, welche auf Zahlung gerichtete Aktivprozesse finanziell unterstützen, sollte die klagende Partei nicht in der Lage sein, die regelmäßig erheblichen Verfahrenskosten zu tragen, oder keine Rechtsschutzversicherung, die den Anspruch deckt, besitzen. Voraussetzung ist, dass der eingeklagte Geldbetrag mindestens im fünfstelligen Eurobereich angesiedelt ist, wobei die Untergrenze bei der Mehrzahl der Unternehmen EUR 50.000.- beträgt.

Sollte die Klage nach Ansicht des Prozessfinanzierers Aussicht auf Erfolg haben, trägt dieser die gesamten Rechtsverfolgungskosten auch für den Fall des Unterliegens. Bei Obsiegen erhält er eine Erfolgsbeteiligung von 20 bis 30% der eingeklagten Summe.

Prozessfinanzierer übernehmen keine Passivprozesse, bei denen der Betroffene nicht selber klagt, sondern auf Zahlung verklagt wird, ebensowenig Verfahren, die nicht auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet sind.

Sollten Sie an näheren Informationen zu Prozessfinanzierern interessiert sein, wollen Sie uns bitte kontaktieren.


Ihr Team von RECHTLEGAL


zurück | startseite | drucken | vorwärts


arbeitsrecht

vertragsrecht

wirtschafts- und unternehmensrecht

transportrecht-logistikrecht

internationales

verkehrsrecht

erbrecht

it-recht

rechtsanwalt, anwalt, ra
rechtsanwalt, anwalt, ra

newsticker

presse

urteile

kurioses

rechtaktuell

internet-statistik



TH. KRONENBERGHS - RECHTSANWALT - SICHERHEITSBERATER
LÜNEBURGER STR. 54 - 21395 TESPE / ELBE - RA@RECHTLEGAL.DE
TELEFON 0 41 76 / 91 26 00 - FAX 0 41 76 / 91 26 02

ARBEITSRECHT - VERKEHRSRECHT - WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSRECHT - IT-RECHT - INTERNATIONALES RECHT
LOGISTIKRECHT - SPEDITIONSRECHT - TRANSPORTRECHT - GEFAHRGUTRECHT - NATIONAL UND INTERNATIONAL
SICHERHEITSBERATER FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFAHRGUT NACH EG-RICHTLINIE 36 / 96 VOM 03.06.1996
VERTRETUNGSBERECHTIGT BEI ALLEN DEUTSCHEN GERICHTEN MIT AUSNAHME DES BGH IN ZIVILSACHEN
MEMBER OF THE FOREIGN LAWYERS ASSOCIATION OF GERMANY - HAMBURG

RECHTLEGAL® - RECHTLEGAL.DE