![]() | |
prozessfinanzierer |
|||||||||||||||||||||
![]() aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht |
Prozessfinanzierer sind Unternehmen, welche auf Zahlung gerichtete Aktivprozesse finanziell unterstützen, sollte die klagende Partei nicht in der Lage sein, die regelmäßig erheblichen Verfahrenskosten zu tragen, oder keine Rechtsschutzversicherung, die den Anspruch deckt, besitzen. Voraussetzung ist, dass der eingeklagte Geldbetrag mindestens im fünfstelligen Eurobereich angesiedelt ist, wobei die Untergrenze bei der Mehrzahl der Unternehmen EUR 50.000.- beträgt. |
||||||||||||||||||||
zurück | startseite | drucken | vorwärts |
|||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||
TH. KRONENBERGHS - RECHTSANWALT - SICHERHEITSBERATER ARBEITSRECHT - VERKEHRSRECHT - WIRTSCHAFTS- UND UNTERNEHMENSRECHT - IT-RECHT - INTERNATIONALES RECHT RECHTLEGAL® - RECHTLEGAL.DE |