
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Rechtsanwalt Kronenberghs hat in früheren Tätigkeiten und bei Mandanten die Implementierung von DIN ISO-Zertifizierungen oft rechtlich begleitet. Zudem war er mit den regelmäßig hiernach erforderlichen Qualitäts-Audits wie auch den in der Anfangszeit erforderlichen Optimierungen befasst.
Bei dieser zeit- und arbeitsintensiven Befassung mit DIN ISO-Zertifizierungen ist Rechtsanwalt Kronenberghs zu dem Ergebnis gelangt, dass solche Zertifizierungen für Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung, insbesondere im produzierenden sowie im grenzüberschreitenden Bereich als sinnvoll angesehen werden können, darüber hinaus auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel in Unternehmen der chemischen Industrie. Demgegenüber vertritt Rechtsanwalt Kronenberghs die Ansicht, dass in kleineren und dienstleistenden Unternehmen eine DIN ISO-Zertifizierung wenig Sinn macht.
Daher sowie aufgrund der Schwerfälligkeit von zeitnahen Änderungen im Qualitätsmanagement, vor allem durch die mit der Zertifizierung in der Regel befassten externen Auditoren, hat die Kanzlei von einer Zertifizierung nach DIN ISO abgesehen.
Statt dessen verfolgt die Kanzlei ein der DIN ISO-Zertifizierung vergleichbares Konzept, welches nicht nur kostengünstiger, sondern auch insbesondere im Interesse unseres Ziels der optimalen Mandantenbetreuung wesentlich flexibler eingesetzt werden kann. Dieses System stellen wir Ihnen gern unter Kanzlei-Handbuch vor.
Ihr Team von RECHTLEGAL
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