
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Arbeitsrecht Dänemark
Das dänische Arbeitsrecht weist seit den 90er Jahren und den damaligen Reformen die Besonderheit auf, dass Kündigungsschutz im dänischen Arbeitsrecht so gut wie nicht mehr vorhanden ist.
Arbeitnehmer können mit Wochenfrist entlassen werden, die Begründung des Arbeitgebers, man möchte diesen Arbeitnehmer nicht mehr beschäftigen, reicht grundsätzlich aus.
Flankiert wird dieses sehr arbeitgeberfreundliche System allerdings durch starke Elemente des Sozialstaates, wonach dänische Arbeitnehmer, die ihre Arbeit verlieren, direkt und ohne Karenztage Arbeitslosengeld beziehen können.
Gesetzliche Regelungen zum Arbeitsrecht sind in Dänemark kaum noch vorhanden. Die Tarifparteien vereinbaren die Rahmenbedingungen zentral, die sonstigen Vereinbarungen treffen die Parteien des Arbeitsvertrages selber.
Ihr Team von RECHTLEGAL
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