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aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Arbeitsrecht Spanien

Die spanischen Arbeitgeber umgehen den bereits sehr gering ausgeprägten Kündigungsschutz, den das spanische Arbeitsrecht bietet, in aller Regel durch befristete Arbeitsverträge.

Aktuell arbeiten in Spanien rund fünf Millionen Menschen mit solchen befristeten Verträgen. Zwar gibt es in Spanien arbeitsrechtliche Regelungen, unter welchen Voraussetzungen befristete Arbeitsverträge in unbefristete umzuwandeln sind, faktisch trifft dies jedoch äußerst selten zu.

Bei Kündigungen des Arbeitsvertrages erhält der Arbeitnehmer lediglich eine im Gesetz geregelte Mindestabfindung, die früher 45 Tagesgehälter, aktuell 33 Tagesgehälter beträgt. Einzig Massenentlassungen sind zustimmungspflichtig durch die jeweiligen Regionalregierungen.


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