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aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs arbeitsrecht - logistikrecht verkehrsrecht - it-recht internationales recht unternehmensrecht transportrecht

Wie bereits auf unserer Startseite mitgeteilt, ist Rechtsanwalt Kronenberghs, der bei allen deutschen Gerichten außer dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen vertretungsberechtigt ist, insbesondere in den folgenden Bereichen bereits seit 1994 für seine Mandanten tätig:


Arbeitsrecht - Logistikrecht - Verkehrsrecht

Internationales und ausländisches Recht

Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Speditionsrecht - Transportrecht

IT-Recht - Vertragsrecht


Die Rubrik Arbeitsrecht unterteilt sich in Arbeitsrecht Arbeitgeber, Arbeitsrecht Arbeitnehmer, kollektives Arbeitsrecht, internationales Arbeitsrecht und arbeitsrechtliche Urteile. Eine Übersicht finden Sie unter InforechtsanwaltArbeitsrecht.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unsere Schwerpunkte näher vor. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen lediglich unsere wesentlichen rechtlichen Aktivitäten aufzeigen können. Über diese hinausgehend sind wir in weiteren Bereichen tätig, wie unter anderem dem dem gesamten Inkassorecht, welches Sie bei Bedarf vollständig auf unsere Kanzlei outsourcen können.

Auch bei Anfragen aus weiteren Rechtsbereichen können Sie uns gerne kontaktieren. Sollten wir Ihre Angelegenheit nicht bearbeiten können, nennen wir Ihnen einen hierauf spezialisierten Kollegen, mit dem wir kooperieren.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen für Vorträge, Referate sowie in- und externe Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen, hauptsächlich in unseren Schwerpunktgebieten, zur Verfügung.

Dass Unternehmensmandanten ihr Personalwesen weitgehend auf unsere Kanzlei auslagern können, haben wir bereits an anderer Stelle erläutert, ebenso die Möglichkeit, den Internet-Auftritt unserer Mandanten zu optimieren.


Ihr Team von RECHTLEGAL


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TH. KRONENBERGHS - RECHTSANWALT - SICHERHEITSBERATER
LÜNEBURGER STR. 54 - 21395 TESPE / ELBE - RA@RECHTLEGAL.DE
TELEFON 0 41 76 / 91 26 00 - FAX 0 41 76 / 91 26 02

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SICHERHEITSBERATER FÜR DIE BEFÖRDERUNG VON GEFAHRGUT NACH EG-RICHTLINIE 36 / 96 VOM 03.06.1996
VERTRETUNGSBERECHTIGT BEI ALLEN DEUTSCHEN GERICHTEN MIT AUSNAHME DES BGH IN ZIVILSACHEN
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