
aktuelles update - 06.09.2010 rechtsanwalt kronenberghs
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Rechtsanwalt Kronenberghs ist aufgrund seiner intensiven internationalen Ausbildung und Tätigkeiten sowie seiner großteils internationalen Mandantschaft stark mit der Lösung internationaler Rechtsprobleme befasst, die wesentlich häufiger auftreten als angenommen. Es sind sämtliche Angelegenheiten, die neben ihrem Bezug zur deutschen Rechtsordnung auch einen solchen zu Rechtsordnungen anderer Staaten aufweisen.
Als Beispiele hierfür seien genannt:
Grenzüberschreitende Verträge, oftmals ohne Rechtswahl oder mit Unterstellung des Vertrages unter eine ausländische Rechtsordnung, ausländische Gesellschaften, die in Deutschland tätig sind, ebenso wie Vorgänge, in denen durch die ausländische Nationalität eines oder mehrerer Beteiligter neben deutschem Recht auch ausländisches Recht in Betracht zu ziehen ist.
Bei der Lösung solcher internationalen Fallgestaltungen sind zwei Komplexe rechtlich zu prüfen. Einleitend ist zu ermitteln, welche der in Betracht kommenden Rechtsordnungen bei einem internationalen Sachverhalt, der Bezüge zu mehr als einem Staat aufweist, anzuwenden ist (Internationales Privatrecht). Danach ist die Angelegenheit, sollte die Prüfung ergeben, dass die Rechtsordnung eines ausländischen Staates einschlägig ist, nach ausländischem Recht zu beurteilen.
Dass Rechtsanwalt Kronenberghs hierbei seine internationalen Erfahrungen wie auch seine Sprachkenntnisse dienlich sind, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Gleichwohl kommt es bei internationalen Angelegenheiten häufiger als sonst vor, dass die Kanzlei auf die Unterstützung durch externe Kollegen, mit denen Kooperationen bestehen, zurückgreifen muss, insbesondere wenn die Angelegenheit dem Recht eines exotischen Staates oder dem Recht eines Staates mit ausgefallener Rechtsordnung unterliegt.
Ihr Team von RECHTLEGAL
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